Die Stadt Rheinberg lässt derzeit ihr bestehendes kommunales Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2006 fortschreiben. Die Überarbeitung ist insbesondere aufgrund der inzwischen veralteten Datenbasis, der Dynamik des Einzelhandels, verschiedener einzelhandelsspezifischer Ansiedlungsanfragen sowie veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen dringend erforderlich.
Ein Einzelhandelskonzept dient dazu, festzulegen, nach welchen Gesichtspunkten Einzelhandel in einem Raum geplant oder angesiedelt werden soll. Als sog. städtebauliches Entwicklungskonzept ist ein abgestimmtes Einzelhandelskonzept notwendige Grundlage für die sachgerechte Steuerung des Einzelhandels und die Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben.
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Rheinberg umfasst neben der Aktualisierung der angebots- und nachfrageseitigen Datenbasis eine Neubewertung der daraus abgeleiteten Entwicklungsperspektiven. Der Entwurf des Gesamtkonzeptes liegt inzwischen vor, Inhalte sind insbesondere:
Bis einschließlich 18.01.2019 können Stellungnahmen schriftlich beim Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt eingereicht werden.
Folgende Planunterlagen sind verfügbar:
Telefon: 02843/171-283
E-Mail: kerstin.goebert@rheinberg.de