Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des Sozialen Entschädigungsrechts, das im Bundesversorgungsgesetz und seinen Nebengesetzen geregelt ist. Der Name verweist auf die größte Gruppe der Leistungsberechtigten: die Kriegsbeschädigten und ihre Hinterbliebenen.
Die Kriegsopferfürsorge umfasst alle Fürsorgeleistungen im Sozialen Entschädigungsrecht. Sie ergänzt die übrigen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Kriegsopferver-sorgung) durch besondere Hilfen im Einzelfall. Die Kriegsopferfürsorge wird grundsätzlich von den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen durchgeführt.
Leistungen werden für folgende Personen erbracht:
Neben den Opfern des Krieges erhalten folgende Personen oder ihre Hinterbliebenen Leistungen der Kriegsopferfürsorge in entsprechender Anwendung des BVG:
Aktueller Hinweis:
Gesundheitliche Schäden, die Flüchtlingen im Zusammenhang mit Kriegseinwirkungen im Ausland oder durch traumatisierende Ereignisse vor der Einreise nach Deutschland entstanden sind, sind nicht vom Recht der Sozialen Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz umfasst.
Telefon: 02843/171-328
E-Mail: barbara.nowak@rheinberg.de