Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Abmeldung eines Wohnsitzes

Eine Abmeldung ist nur noch dann erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen. Melden Sie die Wohnung in Rheinberg bitte ab, wenn Sie :


  • von Rheinberg ins Ausland ziehen, d.h. Sie beziehen keine neue Wohnung in Deutschland,

  • künftig keine neue Wohnung mehr beziehen (ohne festen Wohnsitz),

  • zurück in Ihre bisherige Hauptwohnung (Rheinberg war bisher Nebenwohnsitz) ziehen.

 

Für die Abmeldung gilt eine gesetzliche Frist von zwei Wochen nach Auszug aus Ihrer Wohnung.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

benötigte Unterlagen

  • Personalausweis

Rechtliche Grundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

Kontakt

Frau Strohner

Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de

Herr Tapert

Telefon: 02843 / 171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de

Frau Hochstein

Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de

Herr Schell

Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de

Frau Atzor

Telefon: 02843/171-0


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg