Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Bauakteneinsicht (Bauaktenarchiv)

Die Bauaufsichtsbehörde besitzt zu fast allen Gebäuden, die in Rheinberg rechtmäßig errichtet worden sind, zum Teil sehr umfangreiche Unterlagen.

 

Hierzu gehören neben Dokumenten wie Baugenehmigung und Abnahmen Bauvorlagen, wie

·         Grundrisse, Ansichten und Schnitte

·         Baubeschreibungen

·         Wohnflächenberechnungen

·         Berechnung des umbauten Raumes sowie

·         statische Berechnungen

 

Deshalb bietet die Stadt Rheinberg den Eigentümern der Grundstücke oder deren Bevollmächtigten die Möglichkeit, diese Bauakten einzusehen und fertigt bei Bedarf Dateien (PDF) oder Kopien an.

 

Bauakteneinsichtsberechtigt sind

·         Eigentümer

·         Erben

·         öffentlich bestellte Gutachter sowie

·         Sonstige durch den Eigentümer Bevollmächtigte

 

Als Nachweis sind neben einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein folgende Unterlagen vorzulegen:

·          notarieller Kaufvertrag (keine Vorverträge, nicht älter als 1 Jahr)

·          Grundbuchauszug des Amtsgerichts (nicht älter als 1 Jahr)

·          Erbschein

·          Bestellungsurkunde des Amtsgerichtes

·          Vollmacht des Eigentümers

 

Gebühren

Die Gebühren für die Zusammenstellung von Auszügen aus einer Bauakte sowie die Bereitstellung von Dateien berechnet sich nach Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheinberg vom 13.12.2017 wie folgt:

 

Nr. 1 a -Fotokopie und Ausdruck DIN A 4 0,80 €
Nr. 1 b -Fotokopie und Ausdruck DIN A 3 1,00 €
Nr. 1 c -Fotokopie und Ausdruck DIN A 4 1,00 €
Nr. 1 d -Fotokopie und Ausdruck DIN A 3 2,00 €
Nr. 1 e -

Bereitstellung von Dateien per E-Mail

Je angefangene Viertelstunde

 13,00 €
Nr. 1 f -

Individuelle Zusammenstellung von Auszügen aus Schriftstücken

je angefangene Viertelstunde

 12,00 €

 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Karlinger von montags bis donnerstags in der Zeit von 9:00 – 11:00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer

02843/171-284 oder per Email: tanja.karlinger@rheinberg.de zur Verfügung.

Kontakt

Frau Karlinger

Telefon: 02843/171-284
E-Mail: tanja.karlinger@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg