Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Eheschließung


Das Standesamt Rheinberg nimmt Ihre Anmeldung zur Eheschließung entgegen, sofern Sie in Rheinberg wohnen und heiraten möchten.

 

Gerne trauen wir Sie in den Trauzimmern im Stadthaus und in der Alten Kellnerei. Nach abgeschlossener Sanierung wird dann - voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024 - auch wieder der historische Ratssaal im Alten Rathaus für Eheschließungen zur Verfügung stehen.

 

Sofern Sie in einem anderen Standesamt innerhalb Deutschlands heiraten wollen, ist dies auch möglich, gleichwohl müssen Sie die Eheschließung hier im Wohnortstandesamt anmelden. Wenn Sie - als deutsche Staatsangehörige -  im Ausland heiraten möchten, ist ggf. ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig, welches auf Antrag ebenfalls vom Standesamt ausgestellt wird.

Zur Anmeldung der Eheschließung sollten Sie beide nach Möglichkeit gemeinsam nach vorheriger Terminvereinbarung vorsprechen. Ist jedoch einer von Ihnen verhindert, können Sie sich mit einer Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung vertreten lassen. Einen Vordruck hierfür finden Sie als Download.


Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Eheschließungstermin endgültig vereinbart. Dieser Termin muss innerhalb der folgenden sechs Monate liegen, denn nur so lange hat die Anmeldung Gültigkeit. Vorab können Sie sich Ihren Wunschtermin aber gerne schon einmal unverbindlich reservieren lassen. Eine schriftliche - und damit verbindliche - Terminbestätigung wird nach erfolgter Anmeldung ausgestellt.

Die für die Anmeldung benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt im Download-Bereich.

benötigte Unterlagen

siehe Merkblatt im Downloadbereich

Preis / Kosten

Grundgebühr: 80,00 € (Prüfung der Ehevoraussetzungen deutsches Recht) bzw. 100,00 € (bei ausländischem Recht) zzgl. Gebühren für Urkunden/Bescheinigungen. Überdies wird ein Gebührenzuschlag für Trauungen an Samstagen erhoben.

Rechtliche Grundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)
Personenstandsverordnung (PStVO)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Einführungsgesetz Bürgerliches Gesetzbuch (EGBGB)

Kontakt

Herr Meyer

Telefon: 02843/171-325
E-Mail: frank.meyer@rheinberg.de

Frau Sander

Telefon: 02843/171-452
E-Mail: sabine.sander@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg