Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Miet- / Lastenzuschüsse

Mietzuschuss können beantragen:

- Mieter (auch Untermieter) von Wohnraum
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- (Mit-) Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen

Lastenzuschuss für den eigengenutzten Wohnraum können beantragen:

- Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
- Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts (bei Miteigentümern jeder für den von ihm genutzten Wohnraum)

Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik - Wohngeld -.

Kontakt

Herrn van Gember

Telefon: 02843/171-332
E-Mail: juergen.vangember@rheinberg.de

Frau Hegmann

Telefon: 02843/171 - 301
E-Mail: carolina.hegmann@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Orsoyer Straße 18
47495 Rheinberg