Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Ordnungsbehördliche Anmeldung von Hunden

Sofern Ihr Hund zu den Hunden nach dem Landeshundegesetz NRW gehört (40/20er, gefährlicher Hund oder Hund bestimmte Rassen), ist er beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung anzumelden.

 

Bei gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rasse ist eine Haltererlaubnis erforderlich.

 

Dies ersetzt nicht die Anmeldung des Hundes zur Hundesteuer. Den Antrag zur Hundesteuer finden Sie "hier".

benötigte Unterlagen

  • Meldebogen

Preis / Kosten

25,00 - 110,00

Kontakt

Frau Kornelius

Telefon: 02843/171-134
E-Mail: andrea.kornelius@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg