Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Reisegewerbe

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, benötigt eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte) gem. § 55 Gewerbeordnung (GewO).

Ein Reisegewerbe betreibt wer,

  • gewerbsmäßig (mit Gewinnerzielungsabsicht)
  • ohne vorhergehende Bestellung (das heißt der Kunde wird überraschend aufgesucht)
  • außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben (das heißt Sie sind mobil/zum Beispiel Verkaufswagen oder Verkaufsstand)
  • Waren feilbietet zum Kauf, Ankauf oder zur Bestellung (das heißt auch Werbegespräche)
  • Leistungen anbietet (Reparaturen, persönliche Dienste – Bereitschaft zur sofortigen Leistung)
  • Bestellungen auf Leistungen aufsucht (insbesondere Vertragsabschlüsse, bei denen die Vertragserfüllung durch Dritte erfolgt)


oder

  • eine Tätigkeit im Schaustellerbereich ausübt (zum Beispiel Zirkus, Fahrgeschäft, Schießbude oder ähnliches)


Die Erlaubnis wird in Form einer Reisegewerbekarte erteilt. Diese muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein. Sie gilt im gesamten Bundesgebiet.

Sofern öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Ausübung des Reisegewerbes genutzt werden sollen, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese muss bei der für Sondernutzungen zuständigen Abteilung der Stadtverwaltung beantragt werden.

Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie nicht,

  • wenn Sie ausschließlich auf nach der Gewerbeordnung festgesetzte Messen, Ausstellungen, Märkten, Jahrmärkten tätig sind. Bitte erkundigen Sie sich in diesen Fällen bei der jeweiligen Gemeinde in der der Markt stattfindet, ob eine Festsetzung erfolgt ist.
  • wenn Sie Obst und Gemüse und ähnliches aus eigener Produktion verkaufen. Eventuell benötigen Sie jedoch eine Sondernutzungserlaubnis.
  • von einem Verkaufswagen in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel und andere Waren des täglichen Bedarfs vertreiben. zum Beispiel sogenannte „rollende Läden“ mit fester Verkaufsroute.


In letzten Fall müssen Sie jedoch den Beginn der Tätigkeit bei der Gewerbemeldestelle anzeigen. Es sei denn, Sie haben bereits eine Gewerbeanzeige für ein Ladenlokal erstattet.

Wenn Sie alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben wollen, benötigen Sie eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz und keine Reisegewerbekarte.

Wenn Sie nicht selbständig tätig sind, müssen Sie eine beglaubigte Kopie oder eine Zweitschrift der Reisegewerbekarte Ihres Arbeitgebers mit sich führen.

Eine Zweitschrift wird von der Behörde ausgestellt, die auch das Original erteilt hat. Die Gebühr für eine Zweitschrift beträgt 15 Euro.

Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben per Post an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Rheinberg in 47495 Rheinberg, Kirchplatz 10, Zimmer 3, geschickt werden. Sie können den Antrag auch an die Telefaxnummer: 0 28 43 / 175-4008 senden oder persönlich abgeben.

Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird die Reisegewerbekarte ausgestellt. Gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges wird Ihnen die Reisegewerbekarte beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung ausgehändigt.

Benötigte Unterlagen
  • Antrag  
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopien sind ausreichend)
  • Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9)
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
  • 1 Passfoto


zusätzlich bei Imbisswagen:

  • Gesundheitszeugnis bzw. Bescheinigung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (zu beantragen beim zuständigen Gesundheitsamt)
  • Abnahme des Verkaufswagens durch Kreis Wesel, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelwesen
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
Achtung:

Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben sind die Unterlagen (Führungszeugnis und Auszug Gewerbezentralregister) für beide Partner erforderlich.

benötigte Unterlagen

  • Personalausweis

Preis / Kosten

159 €

Schausteller 100 Euro bis 500 Euro (je nach Umfang des Betriebes)

Kontakt

Herr Nickenig

Telefon: 02843/171-302
E-Mail: christian.nickenig@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg