Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Schülerbeförderung

Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen in Rheinberg wird nach den Vorgaben der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) geregelt.


Grundsätzlich gilt: Für die Beförderung ihrer Kinder zur Schule und zurück zu sorgen, liegt in der Verantwortung der Eltern! Unter bestimmten Voraussetzungen haben die Schülerinnen und Schüler jedoch einen Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten gegenüber dem Schulträger (Stadt Rheinberg). Dem Schulträger obliegt keine Pflicht zur Beförderung.


Ob eine Schülerin/ein Schüler Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten hat, richtet sich nach der Länge des Schulweges. Schulweg ist der kürzeste zumutbare Fußweg zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart. Als Anspruchsvoraussetzungen gelten folgende Mindestentfernungsgrenzen:

  • Schüler/innen der Klassen 1 - 4 = mehr als 2 km Schulweg
  • Schüler/innen der Klassen 5 - 10 = mehr als 3,5 km Schulweg
  • Schüler/innen der Klassen 11 - 13 = mehr als 5 km Schulweg

 

 

Alle weiteren Infos zum Thema "Fahrtkostenerstattung" finden Sie auf der Seite "Erstattung von Schülerfahrtkosten"


Die Stadt Rheinberg hat für die Schulen in ihrer Trägerschaft folgende Regelungen zur Beförderung getroffen:


Beförderung mit dem ÖPNV:
In der Regel erfolgt die Beförderung zu den Rheinberger Schulen mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Informationen über die verfügbaren Liniennetze erhalten die Schüler/innen bzw. die Eltern bei der NIAG (www.niag-online.de) oder beim BVR (www.rheinlandbus.de).


Die Schüler/innen erhalten auf Antrag ein SchokoTicket für diese Beförderungsart. Die Anträge sind erhältlich entweder direkt in der Schule, beim Schulträger (Stadt Rheinberg, Tel. 02843/171-455 oder sigrid.doerr@rheinberg.de), bei der NIAG oder beim BVR (zuständig für die Wohngebiete Borth, Wallach und Ossenberg). Bei der NIAG und beim BVR erhalten Sie auch alle Detail-Informationen zum SchokoTicket.


Schülerspezialverkehr:
In Bereichen, in denen die Nutzung des ÖPNV's nicht sinnvoll, geeignet oder zumutbar ist, setzt die Stadt Rheinberg privat angemietete „Schulbusse" (Schülerspezialverkehr) ein, sofern dies wirtschaftlich möglich ist. Insbesondere werden Schulbusse in folgenden Bereichen eingesetzt:

  • Aus Richtung Alpen-Menzelen zu den weiterführenden Schulen
  • Aus Richtung Ossenberg zur Grundschule am Deich und zur Grundschule am Bienenhaus
  • Aus Richtung Ossenberg sowie aus Richtung Winterswick zur Grundschule St. Peter und zur Grundschule am Annaberg
  • Aus abgelegenen Bereichen in Vierbaum und Eversael zur Grundschule am Rheinbogen (Standort Budberg)

 


Für diese Beförderungen erhalten die Schüler/innen auf Antrag einen Fahrausweis. Die Anträge sind erhältlich in der Schule oder beim Schulträger (Stadt Rheinberg, Tel. 02843/171-455 oder sigrid.doerr@rheinberg.de).


Beförderung mit privaten Pkw:
Ist weder eine Beförderung mit dem ÖPNV noch mit dem Schülerspezialverkehr möglich oder wirtschaftlich, können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Beförderung mit dem privaten Pkw erstattet werden. Diese Möglichkeit sowie alle etwaigen Ausnahmen von den o. g. Regelungen in begründeten Fällen sind auf Antrag individuell zu prüfen.

 

"Erstattung von Schülerfahrtkosten"


Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Möglichkeiten einer ggf. erforderlichen Schülerbeförderung! Gerne beantworten die Mitarbeiterinnen des Fachbereiches Schule der Stadt Rheinberg alle Fragen rund um das Thema Schulweg und Schülerbeförderung. Sie erreichen den Fachbereich Schule zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Rheinberg unter der Telefon-Nummer 02843/171-455.