Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Eingliederungshilfe

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Rechtliche Grundlagen finden Sie in den §§ 53 ff SGB XII (Sozialgesetzbuch XII).

 

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zählen unter anderem:

     
  • Hilfe zur Teilhabe in der Gesellschaft
  • Hilfe zur angemessenen Schulbildung und
  • Hilfe zur Erhaltung behindertengerechten Wohnraums.

Zur Feststellung dieser Leistungsberechtigung kann eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich sein. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind teilweise abhängig vom Einkommen und Vermögen.

Kontakt

Frau Brey

Telefon: 02843/171-320
E-Mail: martina.brey@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Orsoyer Straße 18
47495 Rheinberg