Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Gertrudisstraße / Flurstücke 1704, 1705 und 1718

 

  • Allgemeines Wohngebiet WA

  • Die Bebauung in WA 1 ist ohne Lücken bestehend aus Doppelhäusern und/oder Hausgruppen sowie Garagen auszuführen (geschlossene Front)

  • Grundflächenzahl (GRZ): 0,4

  • Zwingend aus zwei Vollgeschossen

  • DH = bebaubar mit Doppelhäusern oder Hausgruppen mit Garagen
    Hinweis
    Für das Flurstücke 1718 wird eine Befreiung von dieser Festsetzung in Aussicht gestellt, so dass hier ein freistehendes Einfamilienhaus gebaut werden kann

  • Offene Bauweise

  • Max. 2 Wohneinheiten

  • Traufhöhe: max. 6,50 m

  • Firsthöhe: max. 9,0 bei Pultdächern, alle übrigen Dachformen max. 11,50 m

  • Empfohlen wird hier eine lärmschützende Grundrissgestaltung, bei der keine Fenster von Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmern in der straßenzugewandten Fassade geplant werden. Ferner sind hier zum Schutz vor Außenlärm für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen die Anforderungen der Luftschalldämmung nach DIN 4109 einzuhalten. Genaueres hierzu siehe in den textlichen Festsetzungen.

Auszug Lageplan

Kontakt

Frau Mackowski

Telefon: 02843/171-278
E-Mail: silke.mackowski@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg