Die Bebauung in WA 1 ist ohne Lücken bestehend aus Doppelhäusern und/oder Hausgruppen sowie Garagen auszuführen (geschlossene Front)
Grundflächenzahl (GRZ): 0,4
Zwingend aus zwei Vollgeschossen
DH = bebaubar mit Doppelhäusern oder Hausgruppen mit Garagen Hinweis Für das Flurstücke 1718 wird eine Befreiung von dieser Festsetzung in Aussicht gestellt, so dass hier ein freistehendes Einfamilienhaus gebaut werden kann
Offene Bauweise
Max. 2 Wohneinheiten
Traufhöhe: max. 6,50 m
Firsthöhe: max. 9,0 bei Pultdächern, alle übrigen Dachformen max. 11,50 m
Empfohlen wird hier eine lärmschützende Grundrissgestaltung, bei der keine Fenster von Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmern in der straßenzugewandten Fassade geplant werden. Ferner sind hier zum Schutz vor Außenlärm für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen die Anforderungen der Luftschalldämmung nach DIN 4109 einzuhalten. Genaueres hierzu siehe in den textlichen Festsetzungen.