Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Glossar

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Antworten auf (fast) alle Fragen

Das Glossar erläutert die vielen verschiedenen Begrifflichkeiten rund um die "Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen".

BegriffErläuterung
AbwasserIn einer Abwasserleitung oder einem Abwasserkanal abgeleitetes Schmutzwasser und/oder Regenwasser. (Definition nach DIN EN 752-1:1995)
AbwasseranlageEinrichtung zur Abwassersammlung, Abwasserableitung, Abwasserbehandlung oder Abwasserbeseitigung. (Definition nach DIN 4045:1985)
AbwasserleitungMeist in der Erde verlegtes Rohr zur Ableitung von Schmutzwasser und/oder Regenwasser von der Anfallstelle zum Abwasserkanal. (Definition nach DIN EN 752-1:1995)
AnschlusskanalAnschlusskanäle sind nach der Definition in DIN 1986-100 die zwischen dem öffentlichen Hauptkanal und der Grundstücksgrenze bzw. der ersten Reinigungsöffnung (z.B. Übergabeschacht) auf den Grundstücken verlegten Kanäle.
AnschlussleitungDefinition Anschlussleitung nach DIN EN 12056-1:2000: Entwässerungsrohr, das Entwässerungsgegenstände mit einer Fall- oder Grundleitung verbindet.
BauO NRWLandesbauordnung NRW, regelt Sicherheit und Gestaltung einzelner Bauvorhaben.
DWADeutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (früher ATV-DVWK) mit folgender Schwerpunkttätigkeit: Erarbeitung und Aktualisierung eines einheitlichen technischen Regelwerkes sowie Mitarbeit bei der Aufstellung fachspezifischer Normen auf nationaler und internationaler Ebene.
EinsteigschachtEinsteigschächte ermöglichen den Zugang für Personal für Instandhaltungsarbeiten am Entwässerungssystem. Einsteigschächte mit gelegentlichem Zugang für Personal: DN/ID kleiner gleich 800 Nennweite DN/ID kleiner 1000 Einsteigschächte mit nicht nur gelegentlichem Zugang für Personal: Nennweite grösser gleich DN/ID 1000
EntwässerungssatzungAuch Abwassersatzung, regelt das Benutzungsverhältnis zwischen Gemeinde und Anschlussnehmer.
ErneuerungNeben der Renovierung und der Reparatur eine der drei Arten der Sanierung. Herstellung neuer Abwasserleitungen und -kanäle in der bisherigen oder einer anderen Linienführung, wobei die neuen Anlagen die Funktion der ursprünglichen Abwasserleitungen und -kanäle einbeziehen. Erneuert werden kann z.B. in einer offenen Baugrube, indem die alte Leitung durch einen Bagger freigelegt und durch eine neue ersetzt wird oder die neue Leitung wird unter der Kellerdecke abgehängt und die alte Leitung wird verdämmt. (Definition nach DIN EN 752-5:1995)
FallleitungEine Fallleitung ist eine senkrecht verlaufende, innen oder außen liegende Abwasserleitung, die Schmutz- oder Regenwasser der Sammel- oder Grundleitung zuführt. Fallleitungen durchlaufen ein oder mehrere Geschosse und werden in der Regel als Lüftungsleitung bis über das Dach geführt.
FremdwasserFremdwasser ist das in Abwasseranlagen abfließende Wasser, welches weder durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert ist noch bei Niederschlägen von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt und gezielt eingeleitet wurde. Fremdwasser erfordert auf Grund seiner Qualität keine Abwasserbehandlung, erschwert diese bzw. belastet aufgrund seiner Quantität Abwasseranlagen unnötig und ist unter dem Aspekt des Gewässerschutzes unerwünscht. Fremdwasser ist z. B. Grundwasser, welches über undichte Leitungen und Schächte in den Kanal gelangt oder Dränagewasser, das unerlaubt in den Schmutzwasserkanal eingeleitet wird. (Definition nach der DWA Arbeitsgruppe ES-1.3 "Fremdwasser")
grabenlose Bauweise / grabenloses VerfahrenSanierung ohne Erstellen einer Baugrube entlang der Leitungstrasse. Bei grabenlosen Sanierungsverfahren erfolgt die Sanierung unterirdisch bzw. von innen. Beispiele für grabenlose Verfahren ist das Inlinerverfahren oder die unterirdische Reparatur mit einem Roboter (Roboterverfahren).
GrundleitungGrundleitungen sind die auf den Grundstücken im Erdreich oder in der Grundplatte unzugänglich verlegten Leitungen, die das Abwasser dem Anschlusskanal zuführen (DIN 1986-100). Gemeinsam mit den Revisionsöffnungen, Schächten und Zusatzbauwerken und ggf. dem Anschlusskanal bilden sie die Grundstücksentwässerung.
Grundstücks-anschlussleitung

In der Praxis und in vielen Entwässerungssatzungen werden als Anschlussleitungen bezeichnet:

Die Leitungen von der öffentlichen Abwasseranlage bis zur Grenze des jeweils anzuschließenden Grundstücks (Grundstücksanschlussleitungen)  in dem das Abwasser anfällt.


Bei manchen Städten und Gemeinden bildet auch der Schacht oder die 1. Inspektionsöffnung auf dem Grundstück die Grenze zwischen Grundstücks- und Hausanschlussleitung.

GrundstücksentwässerungSystem von Rohren und Zusatzbauten zur Ableitung von Schmutzwasser- und/oder Regenwasser zu einer Senkgrube, Kanalisation oder sonstigen Entsorgungseinrichtung. (Definition nach DIN EN 752-1:1995) Gesamtheit der baulichen Anlagen zur Sammlung, Ableitung, Beseitigung und Behandlung von Abwasser in Gebäuden und auf Grundstücken. (Definition nach DIN 4045)
Hausanschluss

In der Praxis und in vielen Entwässerungssatzungen werden als Anschlussleitungen auch bezeichnet:

Die Leitungen von der privaten Grundstücksgrenze bis zu dem Gebäude auf dem Grundstück, in dem das Abwasser anfällt (Hausanschlussleitungen). Zu den Hausanschlussleitungen gehören dann auch die Leitungen unter der Bodenplatte des Gebäudes auf dem Grundstück, in dem Abwasser anfällt sowie Schächte und Inspektionsöffnungen.


Bei manchen Städten und Gemeinden bildet auch der Schacht oder die 1. Inspektionsöffnung auf dem Grundstück die Grenze zwischen Grundstücks- und Hausanschlussleitung.

Inlinerverfahren (Reliningverfahren)Beim Inlinerverfahren wird ein harzgetränkter Gewebeschlauch (Schlauchreliningverfahren) oder ein flexibler PE-HD-Schlauch (Rohrstrangreliningverfahren) über einen Schacht oder eine Inspektionsöffnung in die alte Leitung eingezogen.
InspektionsöffnungÖffnung mit abnehmbarem Deckel, angebracht auf einer Abwasserleitung oder einem Abwasserkanal, die die Zugänglichkeit nur von der Oberfläche aus erlaubt, nicht jedoch den Einstieg von Personen gestattet. Inspektionsöffnungen erlauben nur das Einbringen von Reinigungsgerät, Inspektions- und Prüfausrüstung. Inspektionsöffnungen haben eine Nennweite von weniger als DN/ID 800. (Definition nach DIN EN 752-1:1995)
LWG NRWLandeswassergesetz NRW, füllt den vom WHG vorgegebenen Rahmen detailliert aus.
MicrotunnelingBohren einer neuen Leitungstrasse von einer Startgrube (z. B. im Gehweg) bis zu einer Zielgrube (im Innenhof oder im Keller). Aufweiten des Bohrquerschnittes beim Zurückziehen des Bohrers mit gleichzeitigem Einziehen der neuen Rohrleitung.
MischsystemEntwässerungsanlage, die Regen- und Schmutzwasser in einer Leitung entwässert. (Definition nach DIN EN 12056-1:2000)
Nennweite DNKenngröße des Bauteils, die ganzzahlig annähernd gleich dem Herstellungsmaß in mm ist. Sie kann entweder für Innendurchmesser (DN/ID) oder für Außendurchmesser (DN/OD) verwendet werden. Definition nach DIN EN 476:1997
Offene BauweiseSanierung in einer offenen Baugrube.
Regeln der TechnikDiejenigen Prinzipien und Lösungen, die sich in der Praxis erprobt und bewährt haben und sich bei der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben, üblicherweise abgebildet in technischen Regelwerken.
RegenwasserNiederschlag, der nicht im Boden versickert ist und von Bodenoberflächen oder von Gebäudeaußenflächen in das Entwässerungssystem eingeleitet ist. (Definition nach DIN EN 752-1:1995)
RenovierungNeben der Reparatur und der Erneuerung eine der drei Arten der Sanierung. Maßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen und -kanälen unter vollständiger oder teilweiser Einbeziehung ihrer ursprünglichen Substanz. Typisches Verfahren der Renovierung ist das Inlinerverfahren. (Definition nach DIN EN 752-5:1995)
ReparaturNeben der Sanierung und der Erneuerung eine der drei Arten der Sanierung. Maßnahmen zur Behebung örtlich begrenzter Schäden. Bei der Reparatur werden Einzelschäden saniert, z. B. Risse und Löcher. Die durchschnittliche Nutzungsdauer ist vergleichsweise gering und liegt in der Regel bei 2 bis 15 Jahren. (Definition Reparatur nach DIN EN 752-5:1995)
SammelleitungLiegende Leitung zur Aufnahme des Abwassers von Fall- und Anschlussleitungen, die nicht im Erdreich oder unter der Grundplatte verlegt ist. Eine Sammelleitung ist im Gegensatz zu einer Grundleitung frei zugänglich und liegt im Gebäude oberhalb der Kellersohle oder alternativ im Rohrkanal im Kellerfußboden. (Definition nach DIN 1986-100:2002-03)
SanierungAlle Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung von vorhandenen Entwässerungssystemen. Es wird zwischen den Sanierungsarten Reparatur, Renovierung und Erneuerung unterschieden. (Definition nach DIN EN 752-1:1995)
SchachtEinstieg mit abnehmbarem Deckel, angebracht auf einer Abwasserleitung oder einem Abwasserkanal, um den Einstieg von Personen zu ermöglichen. Hier Synonym für "Einsteigschacht". (Definition nach DIN EN 752-1:1995)
SchmutzwasserDurch Gebrauch verändertes und in ein Entwässerungssystem eingeleitetes Wasser. (Definition nach DIN EN 752-1:1995)
SielhautDie Sielhaut ist ein Biofilm, der in Innenflächen von Entwässerungssystemen entsteht. Die Sielhaut besteht zum überwiegenden Teil aus toter und lebender Biomasse sowie aus anorganischen Bestandteilen. Wird die Sielhaut bei der Reinigung vor der TV-Inspektion nicht entfernt, können Schäden an der Rohrinnenwand übersehen werden.
TrennsystemEntwässerungsanlage, die Regen- und Schmutzwasser in getrennten Leitungen entwässert. (Definition nach DIN EN 12056-1:2000)
WHGWasserhaushaltsgesetz des Bundes. Es regelt als Rahmen den Umgang mit den Gewässern.