Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Grundsicherung

Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind, auf Antrag Grundsicherungsleistungen erhalten.

Grundlage für die Gewährung von Grundsicherungsleistungen ist seit dem 01. 01. 2005 das Zwölfte Sozialgesetzbuch. Grundsicherungsleistungen werden nach sogenannten Regelsätzen gewährt.

 

Wie hoch die Regelsätze sind, erfahren Sie von Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter.

Welche Kosten für Unterkunft und Heizung werden übernommen?

Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Informationen zur Übernahme der Unterkunfts- und Heizkosten nach dem SGB XII im Bereich des Kreises Wesel können Sie bei Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter anfordern.
Übersteigen jedoch die Kosten für die Unterkunft den im Einzelfall angemessenen Umfang, so sind in der Regel innerhalb von höchstens 6 Monaten geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Unterkunftskosten zu ergreifen (z.B. durch einen Wohnungswechsel, Untervermietung oder andere geeignete Maßnahmen).

 

Für die Antragsaufnahme werden Unterlagen benötigt, die Auskunft über Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation geben.

 

Bitte wenden Sie sich während der Öffnungszeiten persönlich an Ihre/n Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter. Zur Besprechung von Einzelfragen rufen Sie bitte an und vereinbaren einen Beratungstermin.

Kontakt

Frau Twardzik

Telefon: 02843/171-319
E-Mail: annette.twardzik@rheinberg.de

Frau Kiwitt

Telefon: 02843/171-322
E-Mail: tanja.kiwitt@rheinberg.de


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Orsoyer Straße 18
47495 Rheinberg