ED = bebaubar mit Einzelhäusern oder Doppelhäusern
Offene Bauweise
Max. 2 Wohneinheiten
Traufhöhe: max. 4,50 m für eingeschossige Gebäude und max. 6,50 m für zweigeschossige Gebäude
Firsthöhe: max. 10,0 m für eingeschossige Gebäude, max. 9,00 m für zweigeschossige Gebäude mit Pultdächern und max. 11,50 m für alle übrigen zweigeschossigen Gebäude