Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Schwerbehindertenausweise

Im Rentenversicherungsamt erhalten Sie die zur Beantragung von Behinderten-ausweisen benötigten Erstanträge bzw. -bei Vorliegen eines Schwerbehinderten-ausweises- die Änderungsanträge. Hier eingereichte Anträge werden zuständigkeitshalber an die Kreisverwaltung Wesel weitergeleitet.

 

Ebenso wird die Verlängerung der Gültigkeit vorgenommen, wenn der Ausweis im bisherigen „alten“ Format vorliegt. Sofern in dem Schwerbehindertenausweis ein Verlängerungsfeld frei ist, wird dieser sofort verlängert. Sollte dies nicht der Fall sein, benötigen Sie ein Lichtbild, da dann ein neuer Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden muss. Dieser wird für Sie beim Kreis Wesel beantragt. Sie haben dann direkt die Möglichkeit, den Ausweis im Scheckkartenformat zu wählen.

 

Menschen mit Behinderung, denen das RF-Merkzeichen zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Sie zahlen dann ein Drittel des Rundfunkbeitrags – 5,83 € pro Monat. Taubblinde Menschen können sich auf Antrag befreien lassen.

 

Nähere Auskünfte erhalten Sie auch telefonisch unter der Nummer des Servicetelefons des Kreises Wesel: 0281-2074980.