Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Veräußerungskriterien

Die Erwerber werden verpflichtet,

  • den übertragenen Grundbesitz mit einem Wohnhaus zu bebauen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 – Budberg  in Rheinberg sind einzuhalten,
  • mit dem Bau innerhalb einer Frist von 2 Jahren zu beginnen und
  • das Bauvorhaben nach weiteren 2 Jahren fertig zu stellen.

 

 

 

Den Erwerbern wird empfohlen, das Wohngebäude in Passivhausstandard (d.h. mit einem Heizwärmebedarf < 15 kWh/qm/Jahr) zu errichten und erneuerbare Energieträger einzusetzen.

Kontakt

Frau Mackowski

Telefon: 02843/171-278
E-Mail: silke.mackowski@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg