Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Rechtliche Grundlagen finden Sie in den §§ 53 ff SGB XII (Sozialgesetzbuch XII).
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zählen unter anderem:
Zur Feststellung dieser Leistungsberechtigung kann eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich sein. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind teilweise abhängig vom Einkommen und Vermögen.
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