Rheinberg, natürlich niederrheinisch

LÄRMAKTIONSPLAN DER STADT RHEINBERG GEM. § 47 D BUNDESIMMISSIONSSCHUTZGESETZ (BIMSCHG) - 4. STUFE

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Der Rat der Stadt Rheinberg hat am 25.06.2024 den Lärmaktionsplan 4.Stufe beschlossen.

 

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