Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

Ein Auszug aus dem LiegenschaftskatasterAuskünfte / Auszüge aus dem Liegenschaftskataster dienen beispielsweise der Beauftragung der Vorlage bei Baulasten und anderen Zwecken.
Das Liegenschaftskataster setzt sich aus der Liegenschaftskarte und dem Liegenschaftsbuch zusammen.

Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte (im Sprachgebrauch auch oft Lageplan genannt) stellt das Grundstück/Flurstück, die Nachbarflurstücke und Gebäude, soweit eingemessen, grafisch dar.

Das Liegenschaftsbuch enthält Daten zum Flurstück und deren Eigentümer/-innen.

Rechtliche Voraussetzungen:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird zur Auskunftserteilung aus dem Liegenschaftsbuch ein berechtigtes Interesse vorausgesetzt.

Benötigt werden:

Lagebezeichnung des Grundstückes: Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer.

Gebühren:

Auf der Grundlage der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung - VermWertGebO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung wird hierfür die nachfolgend berechnete Gebühr erhoben.

Auszüge aus der Liegenschaftskarte:
im Format DIN A4/A3: 30,00 €


Auszug aus dem Liegenschaftsbuch:
je Flurstücks- und Eigentümernachweis: 30,00 €

Kontakt

Frau Rudolph

Telefon: 02843/171-404
E-Mail: silke.rudolph@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg