Nach dem Fischereigesetz für das Land NRW können folgende Fischereischeine ausgestellt werden:
Der Fischereischein darf nur Personen ausgestellt oder verlängert werden, die in Rheinberg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und erfolgreich eine Fischereiprüfung abgelegt haben. (Ausnahme: bei Jugendfischereischeinen ist eine Prüfung nicht erforderlich)
Die Fischereiprüfung ist durch eine von der "Unteren Fischereibehörde" (z.B. Kreis Wesel) ausgestelltes Prüfungszeugnis nachzuweisen. Der Fischereischein kann für ein oder fünf Kalenderjahre ausgestellt werden. Der Jugendfischereischein hingegen nur für ein Kalenderjahr. Die Gültigkeit endet immer am Ende des Kalenderjahres also am 31.12.
Gebühren
Mitzubringende Unterlagen:
8,00 - 48,00
Telefon: 02843/171-350
E-Mail: federico.di-benedetto@rheinberg.de
Telefon: 02843/171-350
E-Mail: julia.strohner@rheinberg.de
Telefon: 02843/171-350
E-Mail: britta.schmitz@rheinberg.de
Telefon: 02843/171-350
E-Mail: claudia.hochstein@rheinberg.de
Telefon: 02843/171-350
E-Mail: manuel.schell@rheinberg.de