Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Ausstellung von Leichenpässen

Für die Überführung eines Leichnams über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland hinaus wird ein Leichenpass benötigt. Dieser wird auf (formlosen) Antrag des Bestattungs-/Überführungsunternehmens von der örtlichen Ordnungsbehörde (des Sterbeortes) ausgestellt (§ 17 Bestattungsgesetz NRW).

benötigte Unterlagen

  • Formloser Antrag mit Angabe des Start- und Zielortes, der Fahrtroute, des Beförderungsmittels und der Todesursache (z.B. "natürlicher Tod")
  • Todesbescheinigung des Arztes (grüner Schein)
  • Sterbeurkunde
  • Bescheinigung über die zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt (bzw. die vom Gesundheitsamt beauftragte Stelle)
  • Bestätigung des Bestattungsunternehmens über die ordnungsgemäße Einsargung gemäß Muster

Preis / Kosten

25€

Kontakt

Herr Meyer

Telefon: 02843/171-325
E-Mail: frank.meyer@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg