Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit kann einen Kinderreisepass erhalten. Den Antrag müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer bzw. Betreuerin) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist die schriftliche Zustimmungserklärung der oder des weiteren Personensorgeberechtigten vorzulegen. Die Anwesendheit des Kindes ist zwingend erforderlich!
Zudem benötigen wir zur Unterschriftenüberprüfung von beiden Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer bzw. Betreuerin) den Personalausweis oder den Reisepass.
Unabhängig vom Alter des Kindes muss der Kinderreisepass ein biometrietaugliches Passbild enthalten.
Neu beantragte Kinderreisepässe, haben eine Gültigkeit von einem Jahr.
Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit (spätestens einen Tag vorher) erfolgen muss. Sprechen Sie erst nach Ablauf der Gültigkeit vor, ist aus rechtlichen Gründen eine Verlängerung nicht mehr möglich. In diesem Fall muss ein neuer Kinderreisepass gegen eine Gebühr von 13 Euro ausgestellt werden.
Kinderreisepässe die vor November 2007 ausgestellt wurden, haben noch eine Gültigkeitsdauer bis einen Tag vor Vollendung des 10. Lebensjahres. Diese Kinderreisepässe können bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden wenn eine Vorsprache vor Ablauf der Gültigkeit (spätestens 1 Tag vorher) erfolgt. Sprechen Sie erst nach Ablauf der Gültigkeit vor, ist aus rechtlichen Gründen eine Verlängerung nicht mehr möglich. In diesem Fall muss ein neuer Kinderreisepass gegen eine Gebühr von 13 Euro ausgestellt werden.
Alte Kinderausweise (grün) können nicht mehr verlängert werden.
In diesen Fällen muss ein neuer bordeauxroter Kinderreisepass ausgestellt werden.
Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 6 Euro.
Die Gebühr für die Neuausstellung beträgt 13 Euro.
Was benötigen Sie ?
Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de
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