Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Kinderreisepass

Jedes Kind deutscher Staatsangehörigkeit kann einen Kinderreisepass erhalten. Den Antrag müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer bzw. Betreuerin) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist die schriftliche Zustimmungserklärung  der oder des weiteren Personensorgeberechtigten vorzulegen. Die Anwesendheit des Kindes ist zwingend erforderlich!

Zudem benötigen wir zur Unterschriftenüberprüfung von beiden Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer bzw. Betreuerin) den Personalausweis oder den Reisepass.

Unabhängig vom Alter des Kindes muss der Kinderreisepass ein biometrietaugliches Passbild enthalten.

Neu beantragte Kinderreisepässe, haben eine Gültigkeit von einem Jahr.


Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit (spätestens einen Tag vorher) erfolgen muss. Sprechen Sie erst nach Ablauf der Gültigkeit vor, ist aus rechtlichen Gründen eine Verlängerung nicht mehr möglich. In diesem Fall muss ein neuer Kinderreisepass gegen eine Gebühr von 13 Euro ausgestellt werden.

Kinderreisepässe die vor November 2007 ausgestellt wurden, haben noch eine Gültigkeitsdauer bis einen Tag vor Vollendung des 10. Lebensjahres. Diese Kinderreisepässe können bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden wenn eine Vorsprache vor Ablauf der Gültigkeit (spätestens 1 Tag vorher) erfolgt. Sprechen Sie erst nach Ablauf der Gültigkeit vor, ist aus rechtlichen Gründen eine Verlängerung nicht mehr möglich. In diesem Fall muss ein neuer Kinderreisepass gegen eine Gebühr von 13 Euro ausgestellt werden.


Alte Kinderausweise (grün) können nicht mehr verlängert werden.

In diesen Fällen muss ein neuer bordeauxroter Kinderreisepass ausgestellt werden.

Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 6 Euro.
Die Gebühr für die Neuausstellung beträgt 13 Euro.


Was benötigen Sie ?

  • unterschriebene Zustimmungserklärung von beiden Personensorgeberechtigten.
  • Personalausweis oder Pass beider Personensorgeberechtigten zur Unterschriftenprüfung.
  • Für den Kinderreisepass benötigen Sie ein neues biometrietaugliches Passbild.
  • Hierzu werden von der Internationalen Zivilen Luftfahrtorganisation ICAO (International Civil Aviation Organization) bestimmte Kriterien vorgegeben, die ein Passbild erfüllen muss, um für die internationale Anwendung biometrietauglich zu sein. Die Passbildschablone steht Ihnen zum Herunterladen auf der Homepage der Bundesdruckerei zur Verfügung.
  • Bei Säuglingen und Kleinkindern sind bei den Anforderungen an Kopfposition und Gesichtsausdruck sowie an Augen und Blickrichtung aus altersbedingten Gründen Abweichungen zulässig.
  • Der Kinderreisepass wird in Ihrem Beisein gefertigt. Die persönliche Vorsprache des Kindes ist auch dann notwendig, wenn das Kind noch nicht in der Lage ist, den Kinderreisepass zu unterschreiben, damit das Lichtbild mit dem Passinhaber abgeglichen werden kann..
  • In besonderen Einzelfällen kann die Vorlage einer Personenstandsurkunde erforderlich werden.



benötigte Unterlagen

  • 1 aktuelles Passbild
  • Zustimmungserklärung

Preis / Kosten

13,00

Kontakt

Frau Strohner

Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de

Herr Tapert

Telefon: 02843 / 171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de

Frau Hochstein

Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de

Herr Schell

Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg