Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Personenstandsurkunden

Das Standesamt führt:

Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- und Sterberegister.
Aus diesen Personenstandsregistern können folgende Urkunden oder beglaubigte Abschriften ausgestellt werden:

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • mehrsprachige (internationale) Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden.



Eine Personenstandsurkunde kann nur das Standesamt ausstellen, das das betreffende Personenstandsregister führt.

Auskünfte oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister welches älter als 110 Jahre ist, aus dem Eheregister welches älter als 80 Jahre ist, und aus dem Sterberegister welches älter als 30 Jahre ist, werden vom Stadtarchiv Rheinberg, Innenwall 104, 47495 Rheinberg, Tel.02843/ 16349 erteilt.

Eine Urkunde beziehungsweise eine Auskunft aus den Personenstandsregistern darf gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur Personen erteilt werden, auf die sich der Eintrag bezieht; deren Ehegatten; Lebenspartnern; Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen oder Behörden haben ein rechtliches Interesse nachzuweisen.

Beim Geburten- oder Sterberegister reicht es aus, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Dies gilt, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Anträge können Personen über 16 Jahre stellen.

An Gebühren sind zu erheben:

  • Urkunden werden unter anderem für Zwecke der Sozialversicherung (zum Beispiel Rentenversicherung) gebührenfrei ausgestellt.
  • Für die Erteilung einer beglaubigten Abschrift oder die Erstellung einer Personenstandsurkunde aus Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- und Sterberegister: 15 Euro.
  • Für ein zweites und jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: 7 Euro.
  • Für die Erteilung einer Auskunft aus den Personenstandsregistern: 15 Euro.
  • Auskunft aus einer Sammelakte oder Einsicht in eine Sammelakte: 15 Euro
  • Für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hierfür entweder Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können und somit ein besonderer Arbeitsaufwand verbunden ist: 17 bis 66 Euro



Die Urkunden können beim Standesamt persönlich gegen Vorlage eines Personalausweises beziehungsweise Reisepasses oder schriftlich angefordert werden.Hier geht es zur Online Bestellung

Für die schriftliche Anforderung wird das Datum sowie der vollständige Name benötigt.

Die Versendung erfolgt gegen Rechnung. Die zu entrichtende Gebühr kann auch bar  beigelegt werden.

    

Rechtliche Grundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)
Personenstandsverordnung (PStVO)

Kontakt

Herr Meyer

Telefon: 02843/171-325
E-Mail: frank.meyer@rheinberg.de

Frau Sander

Telefon: 02843/171-452
E-Mail: sabine.sander@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg