Bei der Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich um eine befristete Erklärung, in der bescheinigt wird, dass für den Antragsteller keine offenen Forderungen, beispielsweise Gewerbesteuer-, oder Grundbesitzabgabenforderungen etc. bestehen. Diese Bescheinigung wird etwa zur Erteilung einer Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, der Erteilung öffentlicher Aufträge o.ä. benötigt. Die Gebühr für diese Dienstleistung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheinberg in der aktuellen Fassung.
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