Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung

Bei der Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich um eine befristete Erklärung, in der bescheinigt wird, dass für den Antragsteller keine offenen Forderungen, beispielsweise Gewerbesteuer-, oder Grundbesitzabgabenforderungen etc. bestehen. Diese Bescheinigung wird etwa zur Erteilung einer Gaststättenkonzession, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, der Erteilung öffentlicher Aufträge o.ä. benötigt. Die Gebühr für diese Dienstleistung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheinberg in der aktuellen Fassung.

Kontakt

Frau Scheepers

Telefon: 02843/171-216
E-Mail: k.scheepers@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg