Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Bewohnerparkausweis

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Rheinberg informiert, dass Bewohner, die Ihren Hauptwohnsitz in Rheinberg / Stadtmitte an Straßen mit Parkschein- bzw. Parkscheibenregelung haben, mit dem Antrag „Bewohnerparkausweis“ (siehe Link) einen Bewohnerparkausweis beantragen können.

 

Für jeden Haushalt wird nur ein Ausweis ausgestellt. Auf dem Ausweis kann jedoch ein zweites Kennzeichen eingetragen werden.

Zur Wohnung/zum Haus des Antragstellers darf keine Garage oder Stellplatz gehören.

 

Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis ist vorab zu zahlen und kann unter Angabe der bekannten Vertragsgegenstandsnummer (VG-Nr.) des vorherigen Bescheides auf eines der Konten der Stadt Rheinberg überwiesen werden.

Neue Antragsteller können sich vorab an die angegebenen Sachbearbeiter/innen wenden und bekommen eine Vertragsgegenstandsnummer zugewiesen.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag (Online oder pdf)
  • Kopie Fahrzeugschein
  • Kopie Mietvertag oder Notarvertrag / Teilungserklärung (nur bei Neuanträgen)

 

Gebühren:

Der Ausweis wird gegen Entrichtung einer Jahresgebühr in Höhe von 48 € ausgestellt und ist vom 01.05. bis 30.04. des Folgejahres gültig.

 

Wir bitten den Antrag per Mail oder Post zuzuschicken oder diesen online auszufüllen und die benötigten Unterlagen zuzufügen.

 

Bei Rückfragen bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Telefon.

 

Diese Regelung betrifft folgende Straßen:

  • Alte Post-Stege
  • Beguinenstraße
  • Eyck-Stege
  • Fischmarkt
  • Gelderstraße
  • Großer Markt
  • Holzmarkt
  • Kaiserstege
  • Kamper Straße
  • Orsoyer Straße
  • Rheinstraße
  • Underbergstraße
  • Wallstege

 

Die Bewohnerparkausweise können ab sofort beantragt werden.

Kontakt

Frau Haberkorn

Telefon: 02843/171-273
E-Mail: jennifer.haberkorn@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg