Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 14, 1. Änderung und 1. Ergänzung - Reichel-Gelände - in Rheinberg-Annaberg und die 68. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Rheinberg im Bereich des ehemaligen Reichel-Geländes in Rheinberg

Der Rat der Stadt Rheinberg hat in seinen Sitzungen am 14.12.2021 bzw. 13.12.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 14, 1. Änderung und 1. Ergänzung - Reichel-Gelände - in Rheinberg-Annaberg aufzustellen und parallel den rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Rheinberg in diesem Bereich zu ändern.

 

Ziel der Planung ist, das bisherige Messegelände zu einem „Unternehmerpark" für Gewerbebetriebe unterschiedlichster Branchen zu entwickeln sowie Grundstücke zum Erwerb für lokales Kleingewerbe zur Verfügung zu stellen. Auf ca. der Hälfte der Gesamtfläche sollen darüber hinaus dem bereits in einem Teil der Messehallen ansässigen Online-Händler für Gartenmöbel entsprechende Betriebsflächen bereitgestellt werden.

 

Um die jeweiligen Belange möglichst frühzeitig in Erfahrung zu bringen, wird nun die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Die zu den o.g. Planungen gehörigen Unterlagen können unter den neben stehenden Downloads abgerufen werden.

 

Die Frist zur Stellungnahme endet am 11.04.2023. Um Antwort wird gebeten unter: stadtplanung@rheinberg.de