Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Online-Beantragung für das Förderprogramm Klimafolgenanpassung

Der Rat der Stadt Rheinberg hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 die nachstehende Richtlinie der Stadt Rheinberg beschlossen.

Ziel:

Mehr Begrünung in der Stadt sowie weniger Versiegelungsflächen sind aus einer modernen Stadtplanung und Stadtgestaltung nicht mehr wegzudenken. Alle Städte stehen vor der Herausforderung, Maßnahmen zur Anpassung an die unvermeidlichen Auswirkungen des Klimawandels zu ergreifen, wie etwa blühende Hinterhöfe und Vorgärten können hier einen wichtigen Beitrag zur Entschärfung dieser Auswirkungen leisten. Mit einer aktiven Förderung der Begrünung von Dächern und Fassaden möchte die Stadt Rheinberg zusammen mit ihren Bürger*innen neu entstehende, ökologisch wertvolle Grünflächen, insbesondere auf Flachdächern, an Gebäudefassaden und Mauern schaffen. So soll ein Beitrag zum Klimaschutz, zur Klimafolgenanpassung, zur Förderung der Biodiversität und des Artenschutzes sowie zur Aufwertung des Stadtbildes geleistet werden. Jede Maßnahme bedeutet aber auch einen Gewinn für die Lebens- und Aufenthaltsqualität der dort lebenden und wohnenden Menschen.
Begrünte Dächer und Fassaden sowie entsiegelte Flächen erfüllen dabei vielfältige, positive ökologische Funktionen, indem sie

  • Staub und Luftschadstoffe binden,
  • die Luft befeuchten und das Mikroklima positiv beeinflussen
  • das Gebäude bei Hitze kühlen und es im Winter dämmen
  • bei starken Regenfällen Niederschlagswasser zurückhalten und dessen Abfluss verzögern,
  • Insekten zusätzlichen, meist ungestörten Lebensraum bieten.


Bitte geben Sie hier Ihre Daten zum Antrag ein:
Ich bin:
Ich beantrage die Förderung als Bevollmächtigter für
(nur wenn zutreffend bitte ausfüllen)
Es handelt sich um einen
(zutreffendes bitte anhaken)
Wo soll die Maßnahme umgesetzt werden
Ich beantrage eine Förderung für

Jedes Vorhaben kann nur einmal gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Fördermitteln besteht nicht. Die Bewilligungsstelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Nicht gefördert werden:

  • Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Bewilligung bereits begonnen oder beauftragt wurden (als Beginn ist bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu werten)
  • Maßnahmen, die in Bebauungsplänen festgesetzt sind bzw. als Auflage im Rahmen einer Baugenehmigung oder sonstiger baurechtlicher Vorgaben gefordert wurden.
  • Maßnahmen, deren Durchführung bauplanungs- oder bauordnungsrechtliche Vorschriften entgegenstehen
  • Dachbegrünungen auf asbest- oder PVC-haltigen Dachabdeckungen
  • Dachbegrünungen mit einer Substratschicht von weniger als 8 cm Dicke, da hierbei die erwarteten positiven Effekte der Dachbegrünung (Regenwasserretention, Verdunstungskühlung, etc. ) nichtvollumfänglich gegeben sind
  • Die Verwendung von Hölzern aus Wäldern außerhalb von Deutschland, sofern diese nicht mindestens PEFC zertifiziert sind
  • Die Beratung zur Ausgestaltung der Begrünung oder Prüfung der Dachstatik
  • Maßnahmen, für die bereits andere Fördergelder eingesetzt wurden oder in Anspruch genommen werden können (keine Doppelförderung)
  • Umsatzsteuer, wenn der Antragsteller den Vorsteuerabzug geltend machen kann
  • Kosten, deren Angemessenheit nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann
  • Verwendung invasiver Pflanzenarten gemäß Anlage 1 "Liste nicht förderfähiger invasiver Pflanzen"

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