Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Notbetreuung an den Schulen

Falls Sie eine Notbetreuung benötigen, weil Sie in einem systemrelevanten Beruf arbeiten, füllen Sie bitte das Formular "Betreuungsbedarf aufgrund einer Tätigkeit in einer systemrelevanten Berufsgruppe als Schlüsselperson" aus. Sollte eine Beförderung zwingend notwendig sein, muss ebenfalls das Formular "Beförderungsbedarf für Kinder von Eltern die in systemrelevanten Berufsgruppen als Schlüsselpersonen tätig sind" ausgefüllt werden. Die Formulare sind bei der Schule, an der Ihr Kind unterrichtet wird einzureichen. Nur wenn Sie in einem der genannten Berufe (siehe Formular) arbeiten und ihr Kind kein Erkrankung hat, keinen Kontakt zu erkrankten hatte und in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet war, kann Ihnen eine Notbetreuung ermöglicht werden.