Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Soziale Wohnraumförderung

Das Land NRW fördert den Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum durch zinslose beziehungsweise zinsgünstige Darlehen. Weiterhin wird der Bau von Miet- und Genossenschaftswohnungen durch zinsgünstige Darlehen gefördert.

Folgende Maßnahmen können für eine Förderung in Betracht kommen:

  • der Bau und der Erwerb selbst genutzter Eigenheime und Eigentums-maßnahmen
  • die Neuschaffung von Mietwohnungen auch in Form des Ausbaus, der Erweiterung, der Änderung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäude
  • der Bau von Wohnungen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen
  • der Abbau von Barrieren in bestehenden Wohnungen
  • die Aufbereitung von Brachflächen im Zusammenhang mit der Förderung von Sozialwohnungen
  • experimenteller Wohnungsbau
  • die Erneuerung hochverdichteter Großsiedlungen
  • die Gründung von Genossenschaften
  • der Erwerb von Belegungsbindungen an bestehenden Mietwohnungen


Fördermittel sind über die Bauortgemeinde bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (für Rheinberg ist der Kreis Wesel zuständige Bewilligungsbehörde), zu beantragen.

Vor der Antragstellung wird eine Beratung empfohlen.

Kontakt

Frau Birkholz

Telefon: 02843/171-300
E-Mail: angela.birkholz@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Orsoyer Straße 18
47495 Rheinberg