Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Zuschüsse zu Ferienmaßnahmen für Teilnehmer und Träger

Finanzschwache Familien aus Rheinberg haben die Möglichkeit einen Zuschuss zu den Teilnehmerkosten für Ferienfreizeiten beim Jugendamt zu beantragen.

 

Dem Antrag sind aktuelle Nachweise über alle regelmäßigen Einkünfte (z. B. Arbeitslosengeld II-Bescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Wohngeldbescheid, Elterngeldbescheid, Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate) und aktuelle Kosten (z. B. Miete, Versicherungsbeiträge) beizufügen. Maßgebend für die Gewährung eines Zuschusses ist die Einkommensgrenze nach § 85 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch.

 

Auch Träger haben die Möglichkeit einen Antrag auf Bezuschussung für die Durchführung von Ferienfreizeiten und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit, z. B. Jugendbildungsmaßnahmen zu stellen. Bis zum 31.03. des Jahres sind Anträge für die geplanten Maßnahmen des laufenden Jahres einzureichen, damit sie berücksichtigt werden können. Nach Durchführung der Maßnahme ist ein entsprechender Verwendungsnachweis bis zum 30.11. des Jahres vom Träger beim Jugendamt einzureichen. Abweichende Regelungen gelten für Maßnahmen, die bis nach dem 01.11. des Jahres stattfinden. Hier gilt der 28.02 des Folgejahres als Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises.

Kontakt

Frau Wald

Telefon: 02843 / 171-289
E-Mail: julia.wald@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Orsoyer Straße 18
47495 Rheinberg