Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Lärmaktionsplans 4. Stufe gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Rheinberg, 24.04.2024. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

 

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Rheinberg ist von der Lärmkartierung und -aktionsplanung an den Hauptverkehrsstraßen, d.h. den Bundesfernstraßen, den Landesstraßen sowie sonstigen grenzüberschreitenden Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr bzw. 8.200 Kfz/24 h betroffen.

 

Im Rahmen der 4. Stufe wird der qualifizierte Lärmaktionsplan der 3. Stufe aus dem Jahr 2019 anhand der aktuellen Kartierungsergebnisse gemäß der entsprechenden Vorlage vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vereinfacht fortgeschrieben.

 

Gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen für die Lärmaktionsplanung anzuhören. Um den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zu geben, aktiv an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken, liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Stufe in der Zeit

von Donnerstag, 02.05.2024 bis einschließlich Montag, 03.06.2024

 

 

im Stadthaus Rheinberg, Kirchplatz 10, Fachbereich Stadtentwicklung, Bauordnung und Umwelt, Zimmer 245, während der folgenden Dienstzeiten sowie nach vorheriger Terminabsprache unter der Rufnummer 02843 171-283 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

 

montags – freitags                           von   8.30 - 12.00 Uhr,

montags – mittwochs                      von 13.00 - 16.00 Uhr und

donnerstags                                     von 13.00 - 17.00 Uhr

 

Ein Exemplar des Entwurfs der Lärmaktionsplanung liegt zudem im Foyer der 2. Etage vor dem Sitzungssaal Zimmer 249 öffentlich aus. Die Unterlagen können auch auf der städtischen Homepage aufgerufen werden:

https://www.rheinberg.de/de/inhalt/beteiligung-der-oeffentlichkeit-und-der-behoerden/

Während der Auslegungsfrist können zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans Stellungnahmen vorzugsweise unter stadtplanung@rheinberg.de elektronisch übermittelt, bei Bedarf jedoch auch schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Die Bürger*innen haben zudem die Möglichkeit, Lärmschwerpunkte durch Straßenverkehr auch außerhalb der kartierten Straßen der 4. Stufe aufzuzeigen.

Ein Bild des Stadthauses mit der Europaflagge

Foto: Stadt Rheinberg