Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Löschungsbewilligung

Um ein im Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht zu löschen, bedarf es nach § 19 Grundbuchordnung (GBO) einer Löschungsbewilligung. Durch eine Löschungsbewilligung erklärt der Gläubiger nach Rückzahlung eines Darlehens, dass er der Löschung des Grundpfandrechtes im Grundbuch zustimmt.

 

Diese Löschungsbewilligung kann für genehmigte Wohnbaudarlehen der Stadt Rheinberg beantragt werden.

Preis / Kosten

  • Falls die Ausstellung einer Zweitschrift einer Löschungsbewilligung erforderlich wird: 2,50

Kontakt

Frau Kahlert

Telefon: 02843 / 171 277
E-Mail: lena.kahlert@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg