Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Ummeldung Ihres Wohnsitzes innerhalb Rheinbergs

Ihren Wohnungswechsel innerhalb Rheinbergs müssen Sie dem Bürgerbüro innerhalb von zwei Wochen mitteilen. Die Ummeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben und von Ihr oder Ihrer Vertreterin/ihrem Vertreter mit allen angeführten Unterlagen einzureichen.

 

Achtung: Volljährige Kinder müssen sich selbstständig ummelden. Die Bescheinigung des Wohnungsgebers ist vorzulegen und kann nicht durch die Vorlage des Mietvertrages ersetzt werden.

benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Kontakt

Frau Strohner

Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de

Herr Tapert

Telefon: 02843 / 171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de

Frau Hochstein

Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de

Herr Schell

Telefon: 02843/171-350
E-Mail: buergerbuero@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg