Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Zusätzliche Hinweise

  • Das Baugebiet liegt in einem hochwassergefährdeten, deichgeschützten Bereich.
  • Die Erwerber werden darauf hingewiesen, dass z.T. mit lehmhaltigen Bodenschichten in unterschiedlicher Schichthöhe und Tiefenlage zu rechnen ist.
  • Die Bauflächen sind bis auf Straßenniveau anzuschütten. Die Höhe der späteren Straßenanlage weicht teilweise deutlich von der jetzigen Geländehöhe ab.
  • Folgender Passus ist gem. Umlegungsbeschluss mit in die Kaufverträge aufzunehmen: „Entlang des gesamten Gebietes verläuft die Eisenbahnlinie der NIAG. Der Streckenabschnitt Orsoy-Rheinberg wird z.Zt. zweimal täglich durch Leerzugfahrten frequentiert. Für die Zukunft ist keine Änderung des Status Quo absehbar, eine Ausweitung des Verkehrs ist aber auch nicht auszuschließen.“ Die Stadt ist verpflichtet, auf die bahnseitigen Immissionen in Veräußerungsverträgen mit Erwerbern hinzuweisen. Im Gegenzug werden die Erwerber verpflichtet, in etwaigen künftigen Veräußerungsverträgen den künftigen Erwerber auf die bahnseitig bestehenden Immissionen hinzuweisen und auch seinem etwaigen Rechtsnachfolger diese Hinweispflicht aufzuerlegen unter entsprechender Weiterverpflichtung der weiteren Rechtsnachfolger.
  • Durch die Erwerber sind sämtliche in Verbindung mit dem Kaufpreis entstehenden Grunderwerbsnebenkosten zu zahlen.

Kontakt

Frau Mackowski

Telefon: 02843/171-278
E-Mail: silke.mackowski@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg