Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Beurkundung in Kindesangelegenheiten

Folgende Beurkundungen nimmt das Amt für Jugend und Soziales für Sie kostenlos vor:

  • Anerkennung zur Vaterschaft
  • Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterliche Sorge (sogenannte „Sorgeerklärung")
  • Verpflichtung zum Unterhalt

Alle oben genannten Urkunden können Sie sich auch schon vorgeburtlich ausstellen lassen.

 

Voraussetzungen:

 

Zur Beurkundung ist Ihre persönliche Vorsprache nötig. Bringen Sie bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

 

Für die Vaterschaftsanerkennung bringen Sie bitte die Geburtsurkunde mit. Falls diese noch nicht vorliegt, reicht auch die Geburtsanzeige, welche Ihnen im Krankenhaus unmittelbar nach der Entbindung ausgehändigt wird.

 

Wollen Sie die Vaterschaftsanerkennung bereits vor der Geburt vornehmen, benötigen wir den Mutterpass, um den voraussichtlichen Entbindungstermins feststellen zu können.

 

Hinweis: Vaterschaftsanerkennungen können Sie auch beim Standesamt beurkunden lassen.

 

Anlässlich einer Beurkundung über die Verpflichtung zum Unterhalt empfiehlt es sich, die Grundlage der zu beurkundenden Unterhalshöhe mitzubringen (z.B. Anwaltsschreiben oder Elternvereinbarung). Dies dient zu unserer Dokumentation.

 

Sollten Sie einen bestehenden Unterhaltstitel (Urkunde, Beschluss eines Gerichtes) abändern wollen, bringen Sie bitte eine Kopie des abzuändernden Titels mit.

 

Für eine Beurkundung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Kontakt

Herr Breznikar

Telefon: 02843/171-335
E-Mail: carsten.breznikar@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Orsoyer Straße 18
47495 Rheinberg