Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Sondernutzung

Was ist eine Sondernutzung?

Sondernutzung ist jede Benutzung von öffentlichen Flächen (Straßen, Wege, Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus. Konkret heißt das, nutzt man eine öffentlich gewidmete Fläche für einen anderen als den gewidmeten Zweck, so stellt das eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach der Sondernutzungssatzung dar.

Es gibt zwei Arten von Sondernutzungserlaubnissen:

  • Die öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis (Bescheid)
  • Die bürgerlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis (Gestattungsvertrag)


Die öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis (Bescheid)

Für die Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes (z.B. Lagerung von Baumaterial, Aufstellung von Containern und Gerüsten, Außengastronomie, Straßenfeste, Warenauslagen, Werbeständer, Werbeträger (Plakatierung)) ist eine Erlaubnis erforderlich. Sobald für die beispielhaft aufgezählten Maßnahmen auf privatem Grund kein oder kein ausreichender Platz zur Verfügung steht, so muss ein formloser Antrag auf Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes gestellt werden.

Die bürgerlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis (Gestattungsvertrag)

Sondernutzungen, die entweder unter der Straßenoberfläche stattfinden wie z.B. Rohre oder Leitungen oder über der Straßenoberfläche Zwecken der öffentlichen Versorgung dienen und hierbei den Gemeingebrauch nicht nur kurzfristig beeinträchtigen, erfordern eine bürgerlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis.

Bürgerlich-rechtliche Sondernutzungen sind auf Grund ihres Rechtscharakters (=Vertrag) immer dem Einzelfall nach zu beurteilen. Bitte setzen Sie sich deshalb vorab formlos schriftlich oder telefonisch mit uns in Verbindung.

Wofür brauche ich eine Sondernutzungsgenehmigung?

Im Zuge von Baumaßnahmen, Haussanierungen, Neubauten oder Umbauten kann es erforderlich werden, ein Gerüst, einen Container, einen Bauzaun, Kran, Autokran, eine Kabelbrücke oder einen Bauwagen aufzustellen oder Baumaterial vorübergehend zu lagern.

Wie stelle ich einen Antrag?

Der Antrag kann formlos, telefonisch, über den Antragsvordruck (siehe Downloads) oder persönlich beim Fachbereich Tiefbauverwaltung, Stadthaus, Zimmer 220 gestellt werden

Im Antrag sollten folgende Angaben gemacht werden: Antragssteller mit Name, Anschrift und Telefonnummer (tagsüber erreichbar!), Ort der Sondernutzung, Art der Sondernutzung, Größe der benötigten Fläche (Länge x Breite), sowie die Dauer der Sondernutzung.

Da bei der Bearbeitung der Anträge noch andere Dienststellen beteiligt werden, müssen Sie die Anträge der Sondernutzung mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme stellen.

Die Sondernutzungserlaubnis wird Ihnen mit den entsprechenden Auflagen schriftlich erteilt.

Was muss ich bezahlen?

Die Gebühren sind abhängig von der Art, Umfang der benötigten Fläche, sowie der Dauer der Sondernutzung.

Aus der Anlage der Sondernutzungssatzung der Stadt Rheinberg vom 21.04.2016 sind die zu zahlenden Gebühren ersichtlich.