Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Vertriebenenangelegenheiten / Spätaussiedler

Spätaussiedler sind deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten, die im  Wege eines speziellen Aufnahmeverfahrens ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben.

 

Mit der Anerkennung als Spätaussiedler erhalten Zugewanderte automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Maßgeblich in dem vom Bundesverwaltungsamt durchgeführten Aufnahme- und Bescheinigungsverfahren ist die deutsche Volkszugehörigkeit. Die gesetzliche Grundlage für die Aufnahme von Spätaussiedlern ist das Bundesvertriebenen-gesetz (BVFG). Familienangehörige können auf Antrag gemeinsam mit dem Spätaussiedlerbewerber nach Deutschland einreisen. Seit dem 01. Januar 2005 müssen sie dafür Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

 

Nach der Registrierung in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes verteilt das Bundesverwaltungsamt die Spätaussiedler auf die Bundesländer.  Unter Umständen erfolgt die Weiterleitung an den Wohnort Rheinberg. Hier ist dann eine erste Anlaufstelle, um Möglichkeiten der Unterbringung, Beantragung von sozialen Leistungen und ähnliches in Erfahrung zu bringen.

Kontakt

Frau Nowak

Telefon: 02843/171-328
E-Mail: barbara.nowak@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Orsoyer Straße 18
47495 Rheinberg