Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Winterdienst

Räum- und Streupflicht

Die Räum- und Streupflicht regelt die Straßenreinigungssatzung in Verbindung mit dem Straßenreinigungsverzeichnis der Stadt Rheinberg. Räumen und streuen müssen die Eigentümer und Erbbauberechtigten; in Mehrfamilienhäusern ist die Aufgabe häufig im Mietvertrag oder über die Hausverwaltung geregelt. Geräumt bzw. gestreut wird sofort nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte: Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr; an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Wenn nach 20 Uhr Schnee fällt oder Glätte entsteht, muss beides am darauffolgenden Tag bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr erledigt sein. Flächen sind in einer Breite von mindestens einem Meter von Schnee und Eis zu befreien und mit abstumpfenden Mitteln (Sand, Splitt, Granulat, Asche) zu bestreuen. Streusalz sollte aus Sicherheitsgründen lediglich auf Rampen, Brücken und Treppenaufgängen eingesetzt werden.


Umwelt- und Tierschutz

Streusalz schadet Bäumen und Sträuchern, verätzt rissige Pfoten von Tieren, belastet Bäche, Flüsse, das Grundwasser und somit auch das Trinkwasser. Die Stadt Rheinberg verwendet Salz auf Verkehrswegen nur soweit für die Sicherheit unabdingbar. Beispiel Bäume: Das Salz dringt mit dem Schmelzwasser in den Boden ein und erreicht die Wurzeln. Die Wasseraufnahme wird erschwert, Pflanzennährstoffe werden verdrängt. Die Blätter der Bäume verfärben sich schon im Sommer, sterben ab, viele Zweige verlieren ihr Laub. Die Salzkonzentration im Baum steigt von Jahr zu Jahr, der Baum stirbt langsam ab. Sollte doch Salz zum Streuen verwendet werden, so dürfen Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz bestreut, salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.


Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge

Beim Abstellen von Autos und Schneeräumen beachten: 3,50 Meter Fahrbahnbreite auf Straßen sind lebens- und überlebenswichtig. Rettungswagen, Notarzt und Feuerwehr kommen sonst nicht durch. Auch Busse, Müllabfuhr und Lieferdienste sind darauf angewiesen. Deshalb: Schnee nicht auf die Fahrbahn schieben, sondern z. B. im Garten lagern oder in Absprache mit Nachbarn auf einer Parkfläche eine gemeinsame Schneelagerfläche anlegen.


Eiszapfen

Meterlange, bis zu 20 Zentimeter dicke Eiszapfen müssen gar nicht erst entstehen. Um diese Gefahr für Passanten und mögliche Schäden an Häusern und Autos zu verhindern, genügt häufig der tägliche Blick aus dem Fenster oder zur Dachrinne bzw. Dachkante - gegebenenfalls werden sich bildende "Mini-Eiszapfen" mit einfachen Mitteln (z.B. Besen, Schrubber, Dachlatte) entfernt.

Die Straßenreinigungssatzung sowie das Straßenreinigungsverzeichnis können im nebenstehenden Downloadbereich eingesehen werden.