Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Wohnungsvermittlung

Die Wohnungsvermittlungsstelle vermittelt in der Regel öffentlich geförderte Mietwohnungen, für deren Bezug ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist.

 

Antragsberechtigt für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist jede Person, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich des Grundgesetzes aufhält und in der Lage ist, auf Dauer von mindestens einem Jahr einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen. Außerdem müssen je nach Haushaltsgröße bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Diese sind wie folgt:

 

HaushaltsgrößeEinkommensgrenzeerlaubtes Bruttoeinkommen eines Angestellten/Arbeiters*
1 Person19.350,00 Euro30.318,00 Euro
2 Personen23.310,00 Euro42.378,00 Euro
3 Personen29.370,00 Euro45.500,00 Euro
4 Personen35.430,00 Euro54.681,00 Euro
5 Personen41.490,00 Euro63.869,00 Euro

 

*Alle ausgewiesenen Bruttoeinkommen sind auf typische Fälle abgestimmt. In Einzelfällen können die Beträge variieren. In einigen Fällen sind beispielsweise Freibeträge zulässig, die das anrechenbare Einkommen schmälern (bei jungen Familie, bei Schwerbehinderung bzw. Pflegebedürftigkeit, bei Vorliegen von Unterhaltsverpflichtungen).

 

Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze um 5.360,00 Euro.

 

Sind zum Haushalt dazugehörige Personen Kinder im Sinne des § 32 Absatz 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes, erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 700 Euro.

 

Sofern schon ein Wohnberechtigungsschein vorhanden ist, ist dieser dem Antrag auf Eintragung in die Liste der Wohnungssuchenden beizufügen. Sollte noch kein Wohnberechtigungsschein vorhanden sein, wird von der zuständigen Stelle überprüft, ob die Voraussetzungen zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines erfüllt sind. Bei positiver Prüfung werden Sie dann hier in die Liste der Wohnungssuchenden eingetragen.


Sobald für Sie in Frage kommende Wohnungsangebote vorliegen, werden Sie schriftlich benachrichtigt und dem Vermieter als Bewerber zur Auswahl vorgeschlagen.

Sie können sich aber auch direkt mit Wohnungsunternehmen, die in Rheinberg Wohnungen anbieten, in Verbindung setzen. Eine Liste von  Wohnungsvermietern kann bei Bedarf angefordert werden.

 

Wenn Sie eine städtische Wohnung mieten möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Fachbereich Immoblienwirtschaft in Verbindung.

Kontakt

Frau Birkholz

Telefon: 02843/171-300
E-Mail: angela.birkholz@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Orsoyer Straße 18
47495 Rheinberg