Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Kriegsopferfürsorge

Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des Sozialen Entschädigungsrechts, das im Bundesversorgungsgesetz und seinen Nebengesetzen geregelt ist. Der Name verweist auf die größte Gruppe der Leistungsberechtigten: die Kriegsbeschädigten und ihre Hinterbliebenen.

 

Die Kriegsopferfürsorge umfasst alle Fürsorgeleistungen im Sozialen Entschädigungsrecht. Sie ergänzt die übrigen Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Kriegsopferver-sorgung) durch besondere Hilfen im Einzelfall. Die Kriegsopferfürsorge wird grundsätzlich von den Fürsorge- und Hauptfürsorgestellen durchgeführt.

 

Leistungen werden für folgende Personen erbracht:

-          gesundheitlich beeinträchtigte Personen, die eine Grundrente nach § 31 BVG beziehen oder einen Anspruch auf Heilbehandlung nach § 10 Abs. 1 BVG haben,

-          Hinterbliebene, die Leistungen nach §§ 38 ff. BVG beziehen (Witwen, Witwer, Lebenspartner/innen, Waisen, Elternpaare und Elternteile)

-          Beschädigte für ihre überwiegend unterhaltenen Familienangehörigen, soweit diese ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können.

Neben den Opfern des Krieges erhalten folgende Personen oder ihre Hinterbliebenen Leistungen der Kriegsopferfürsorge in entsprechender Anwendung des BVG:

-          Soldatinnen und Soldaten, die eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben,

-          Zivildienstleistende, die eine Schädigung erlitten haben,

-          Opfer von Gewalttaten,

-          Impfgeschädigte,

-          Opfer staatlichen Unrechts in der DDR.

 

Aktueller Hinweis:

Gesundheitliche Schäden, die Flüchtlingen im Zusammenhang mit Kriegseinwirkungen im Ausland oder durch traumatisierende Ereignisse vor der Einreise nach Deutschland entstanden sind, sind nicht vom Recht der Sozialen Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz umfasst.

Kontakt

Frau Nowak

Telefon: 02843/171-328
E-Mail: barbara.nowak@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Orsoyer Straße 18
47495 Rheinberg