Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
In Rheinberg-Budberg soll im Bereich der Von-Büllingen-Straße die Neuausweisung von Wohnbauland erfolgen. Das geplante Baugebiet ermöglicht auf ca. 13 Grundstücken die Errichtung von Objekten in ortsbildtypischer Einzel- und Doppelhausbauweise. Südwestlich der geplanten Wohnbebauung sind eine Fläche für die Landwirtschaft und eine Fläche für Wald vorgesehen.
Für die Realisierung des geplanten Baugebietes erfolgt derzeit die 1. Änderung und 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2 – Gemeindefriedhof – in Rheinberg-Budberg. Der Bebauungsplanentwurf kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 11.12.2023 bis einschließlich 19.01.2024 (Hinweis: Die Stadtverwaltung bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen)im Stadthaus Rheinberg, Kirchplatz 10, Fachbereich Stadtentwicklung, Bauordnung und Umwelt, Zimmer 247a, sowie im Foyer der 2. Etage vor dem Sitzungssaal Zimmer 249 während der folgenden Dienstzeiten sowie nach vorheriger Terminabsprache unter der Tel.-Nr. 02843-171-425 eingesehen werden:
montags – freitags von 8.30 - 12.00 Uhr,
montags – mittwochs von 13.00 - 16.00 Uhr und
donnerstags von 13.00 - 17.00 Uhr
Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Amtsblatt der Stadt Rheinberg kann unter https://www.rheinberg.de/de/inhalt/amtsblatt/&s1=21 (Amtsblatt vom 29.11.2023, Ausgabe 41) eingesehen werden.
Die zur Planung gehörigen Unterlagen sind unten abzurufen.
Während der Auslegungsfrist können zum Entwurf des Bebauungsplans Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch übermittelt, bei Bedarf jedoch auch schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.