Rheinberg, natürlich niederrheinisch

BRIEFWAHLBEANTRAGUNG FÜR DIE KOMMUNALWAHL UND DIE WAHL DER VERBANDSVERSAMMLUNG DES REGIONALVERBANDES RUHR AM 14.09.2025

Rheinberg, den 30.07.2025. Die Stadt Rheinberg informiert:

 

Ab dem 11.08.2025 können im Wahlamt der Stadt Rheinberg die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl und die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr beantragt werden. Wer möchte, kann auch direkt im Rathaus seine Stimme abgeben! Mitzubringen sind ein gültiger Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis sowie die Wahlbenachrichtigung. Sollte die Wahlbenachrichtigung noch nicht zugestellt worden sein, reicht der Personalausweis bzw. Lichtbildausweis, um die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wer für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

 

Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten in der Zeit vom 11. August bis 16. August 2025 zugeschickt.  Bitte beachten Sie, dass die Wahlbenachrichtigungen in einem Fensterbriefumschlag versendet werden. Damit der Umschlag nicht mit Werbepost verwechselt wird, ist der Hinweis „Achtung Wahlbenachrichtigung“ aufgedruckt.

 

Die Online-Briefwahlbeantragung kann über verschiedene Antragsmöglichkeiten erfolgen:

  • Durch Scannen des QR – Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
  • Durch Ausfüllen des Web-Formulars, das Sie über den Link https://wahlen.krzn.de/briefwahl/44ijmutkzxlz246b63c9/12/0035 erreichen.
  • Per eMail unter Angabe von Vor- und Nachname, Anschrift und Geburtsdatum des Antragsstellers an die eMail-Adresse wahlen@rheinberg.de. Sollten Sie auf diesem Weg für eine andere Person die Briefwahlunterlagen beantragen, wird zusätzlich eine entsprechende Vollmacht benötigt.

Bitte beachten Sie, dass es bei der Kommunalwahl zu einer Stichwahl kommen kann. Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen entweder für die Hauptwahl am 14.09.2025 oder die mögliche Stichwahl am 28.09.2025 oder direkt für beide Wahltermine zu beantragen.

 

Damit die per Brief abgegebenen Stimmen ausgezählt werden können, müssen die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl und die Wahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr am Wahltag, Sonntag, den 14.09.2025, bis spätestens 16:00 Uhr im Stadthaus der Stadt Rheinberg eingegangen sein.

 

Die Erfahrungen des Wahlbüros zeigen, dass der Postweg von der Behörde zum/zur Antragsteller*in und zurück zur Behörde im Einzelfall bis zu acht Werktage betragen kann.

 

Daher sollten die Briefwahlunterlagen rechtzeitig, vorzugsweise direkt nach Zustellung der Wahlbenachrichtigung, beantragt werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sollten spätestens am Dienstag, dem 09.09.2025, im Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden, damit diese fristgerecht das Wahlbüro erreichen. Ein Einwerfen der Unterlagen im Briefkasten der Stadt Rheinberg ist bis zum oben genannten Termin möglich.

 

Das Wahlamt ist ab dem 11.08.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten unter der Rufnummer 02843 171-450, im Zimmer 10 im Stadthaus der Stadtverwaltung (Kirchplatz 10, 47495 Rheinberg) zu erreichen.

Ein Briefumschlag in den ein Stimmzettel gesteckt wird.

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