Rheinberg, natürlich niederrheinisch

NEUE VORGABEN DER BIOABFALLVERORDNUNG SEIT MAI 2025 IN KRAFT

Rheinberg, den 19.05.2025. Ab Mai 2025 gelten neue Vorgaben für Bioabfälle. Demnach dürfen Bioabfälle nur noch maximal 1 Prozent Kunststoffanteile enthalten. Verbraucher*innen sollen Kunststoffprodukte nicht in der Biotonne entsorgen, auch wenn diese vom Hersteller als biologisch abbaubar deklariert sind. Werden Bioabfälle mit einem Fremdstoffanteil von mehr als 3 Prozent beim AEZ Asdonkshof angeliefert, steht dem Anlagebetreiber ein Rückweisungsrecht zu.

 

Je weniger Fremdstoffe in den Bioabfall gelangen, desto besser kann daraus der hochwertige Niederrhein-Kompost, der im AEZ Asdonkshof hergestellt wird, entstehen. Das beim Vergärungsprozess erzeugte Biogas wird in zwei Blockheizkraftwerken verstromt. Auf diese Weise werden rund sechs Millionen Kilowattstunden Strom produziert. Nach der Vergärung werden die Gärreste der Kompostierung zugeführt, sodass neben der Biogasausbeute vor Ort zugleich hochwertige Komposte produziert werden, die vorwiegend in der Landwirtschaft als biologischer Dünger eingesetzt werden. Ein weiterer Vorteil der Anlage besteht in der Vermeidung flüssiger Gärreste.

 

Kunststoffe machen heute den größten Prozentsatz der Fremdstoffe im Bioabfall aus. Sie zersetzen sich nach einer Zeit zu Mikroplastik, verunreinigen den Biomüll und geraten über den daraus hergestellten Kompost in die Umwelt. Mit der neuen Bioabfallverordnung sollen derartige Verunreinigungen des Wassers/des Bodens deutlich reduziert werden.

 

Über Folgendes freut sich Ihre Biotonne:

Gemüsereste, Obst incl. Schalen und Kerne, Süd- und Zitrusfrüchte, Backwaren, Fisch- und Fleichreste (gekocht), verdorbene Nahrungsmittel, Essensreste (auch gekocht, auch mit Knochen), Eier- und Nussschalen, Teebeutel (ohne Etikett, Kunststoffanteil oder Metallklammern), Milchprodukte (nicht flüssig), Kaffeesatz, feste Speisefette, Rasenschnitt, Baumschnitt (max. 5cm stark), Topfpflanzen (ohne Topf), Laub/Nadeln, Strauch- und Heckenschnitt, Blumenerde (in haushaltsüblichen Mengen), Moos, Wildkräuter, Blumen- und Pflanzenreste, Erntereste aus Gemüsebeeten, Haare/Federn (in handelsüblichen Mengen).

 

Die Biotonne wird stichprobenartig von den Mitarbeiter*innen der Müllabfuhr kontrolliert. Verstöße können durch Abzug der Biotonne und Erhöhung des Restmüllvolumens geahndet werden.

 

Die Abfallberatung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Kunststoffbeutel, unabhängig davon, ob diese als biologisch abbaubar deklariert werden, nicht in die Biotonne gehören und eine Leerung der Biotonne abgelehnt werden kann.

 

Viele wissen nicht, dass sie durch die Nutzung der Biotonne bares Geld sparen können. Das Restmüllvolumen von 20 Liter/Person/14tägige Leerung reduziert sich durch Nutzung der Biotonne auf 15 Liter. Gerade für Mehrfamilienhäuser lohnt sich dieses Rechenbeispiel, vorausgesetzt, jede*r Nutzer*in ist zur ordnungsgemäßen Mülltrennung bereit.

 

Weitere Auskünfte zum Thema Biomüll erteilen gerne die Mitarbeiterinnen der Abfallberatung der Stadt Rheinberg (DLB) unter der Rufnummer 02843 171-149 (montags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr) oder per eMail an abfallberatung@rheinberg.de.

Eine Volle Biomülltonne

Bild Pixabay