Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Bewohnerparkausweis


Die Stadt Rheinberg informiert, dass Bewohner, die Ihren Hauptwohnsitz in Rheinberg / Stadtmitte an Straßen mit Parkschein- bzw. Parkscheibenregelung haben, mit dem Antrag „Bewohnerparkausweis“ (siehe Link) einen Bewohnerparkausweis beantragen können.

 

Für jeden Haushalt wird nur ein Ausweis ausgestellt. Auf dem Ausweis kann jedoch ein zweites Kennzeichen eingetragen werden.

 

Zur Wohnung/zum Haus des Antragstellers darf keine Garage oder Stellplatz gehören.

 

Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis ist vorab zu zahlen und kann unter Angabe der bekannten Vertragsgegenstandsnummer (VG-Nr.) des vorherigen Bescheides auf eines der Konten der Stadt Rheinberg überwiesen werden.

Neue Antragsteller können sich vorab an die angegebenen Sachbearbeiter/innen wenden und bekommen eine Vertragsgegenstandsnummer zugewiesen.

 

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag (Online oder pdf)
  • Kopie Fahrzeugschein
  • Kopie Mietvertag oder Notarvertrag / Teilungserklärung (nur bei Neuanträgen)

Gebühren:

Der Ausweis wird gegen Entrichtung einer Jahresgebühr in Höhe von 48 € ausgestellt und ist vom 01.05. bis 30.04. des Folgejahres gültig.

 

Bitte senden Sie den Antrag per Mail oder Post oder füllen diesen Online aus und fügen die benötigten Unterlagen bei.

 

Bei Rückfragen, vor allem bei der erstmaligen Antragstellung, wird um Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Telefon gebeten.


Diese Regelung betrifft folgende Straßen:

  • Alte Post-Stege
  • Beguinenstraße
  • Eyck-Stege
  • Fischmarkt
  • Gelderstraße
  • Großer Markt
  • Holzmarkt
  • Kaiserstege
  • Kamper Straße
  • Orsoyer Straße
  • Rheinstraße
  • Underbergstraße
  • Wallstege

Die Bewohnerparkausweise können ab sofort beantragt werden.

Kontakt

Frau Haberkorn

Telefon: 02843/171-273
E-Mail: jennifer.haberkorn@rheinberg.de

Herr Lehmkuhl

Telefon: 02843/171-305
E-Mail: jan.lehmkuhl@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg