Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Elternzeit

Arbeitnehmer/innen, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können sie bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Der Antrag ist spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber schriftlich zu stellen.
Während der gesamten Elternzeit besteht Kündigungsschutz.

Nähere Auskünfte zum Elterngeld und zur Elternzeit kann Ihnen die Elterngeldstelle des Kreises Wesel geben. Hier erhalten Sie auch den Elterngeldantrag nebst Erläuterungen und die erforderliche Einkommenerklärung. Es ist auch möglich, den Antrag direkt online zu stellen.

 

Die Zuständigkeit für die Gewährung von Elterngeld liegt beim Kreis Wesel.

 

Unter folgendem Link erhalten Sie weitere Informationen:

www.kreis-wesel.de/de/themen/elterngeld-und-elternzeit/