Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Hilfe zur Pflege und Pflegewohngeld in Einrichtungen

Ansprechpartner:

Brey, Martina für den Buchstabenbereich A - H
Telefon: 02843/171-320
Telefax: 02843/175-4020
E-Mail: martina.brey@rheinberg.de

 

Sabrina, Schoof für die Buchstaben I - N

Telefon: 02843/171-428

Telefax: 03843/175-4005

E-Mail:Sabrina.Schoof@rheinberg.de

N.N. für den Buchstabenbereich O - Z



Pflegeheime sind Einrichtungen für eine stationäre Dauerpflege. Dort erhalten alte, kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen Unterkunft, Verpflegung und umfassende soziale Betreuung und Pflege.

Voraussetzung für die Aufnahme in einem Pflegeheim ist eine Heimnotwendigkeitsbescheinigung, die vom medizinischen Dienst der Pflegekasse (MDK) ausgestellt wird, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des Einzelfalls nicht in Betracht kommt.

Laut Pflegeversicherungsgesetz sollen durch die Pflegeleistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützt werden, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können!

Leider stellen wir häufig fest, dass in Familien die schwierige Entscheidung für einen Einzug des pflegebedürftigen Angehörigen in ein Altenpflegeheim getroffen wird, ohne dass sich Pflegebedürftige und Familienmitglieder zuvor ausreichend über alle Möglichkeiten der zur Verfügung stehenden Hilfen im Rahmen der häuslichen und teilstationären Versorgung informiert haben!

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig durch ein Gespräch mit Ihrer Pflegeberatung!

Bitte beachten Sie, dass für die Vertretung Dritter immer eine Vollmacht oder Bestellungsurkunde erforderlich ist!

Sollten Sie sich für eine Heimaufnahme entschieden haben, können Sie über das Pflegeportal des Kreises Wesel eine Übersicht über alle im Kreis Wesel befindlichen Einrichtungen erhalten. In diesem Pflegeportal erhalten Sie zu allen Fragen der ambulanten und stationären Pflege Informationen (einschließlich Pflegewohngeld).

Falls das Einkommen und Vermögen zur Finanzierung des Heimplatzes nicht ausreicht und Sozialhilfe beantragt werden muss, finden Sie in dem Merkblatt die nötigen Informationen.

Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Hierunter versteht man die zeitlich auf maximal vier bzw. acht Wochen befristete stationäre Ganztagsbetreuung und -versorgung hilfe- oder pflegebedürftiger Menschen, die ansonsten zu Hause von Angehörigen oder ambulanten Diensten versorgt werden.

Ziel dieses Angebotes ist es, Angehörige zu entlasten und die Versorgung der Pflegebedürftigen, beispielsweise bei Urlaub oder plötzlichem Ausfall der Pflegeperson, zu gewährleisten.

Auch als Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt der Pflegebedürftigen ist Kurzzeitpflege möglich. Die Finanzierung erfolgt durch die Pflegekasse plus Eigenanteil. Dieser kann vermögens- und einkommensabhängig durch das Sozialamt übernommen werden.

Die auf vier Wochen begrenzte Verhinderungspflege kann bei Verhinderung der Pflegeperson auch durch eine Ersatzpflegekraft im häuslichen Bereich durchgeführt werden.

Kontakt

Frau Brey

Telefon: 02843/171-320
E-Mail: martina.brey@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Orsoyer Straße 18
47495 Rheinberg