Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Osterfeuer (Brauchtumsfeuer)

In der Vergangenheit wurde das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in NRW durch die Pflanzen-Abfall-Verordnung geregelt. Diese Verordnung wurde zwischenzeitlich aufgehoben, weil sie vor allem mit den Vorgaben des neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes nicht mehr in Einklang stand. Gleichwohl sind sogenannte Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) unter bestimmten erschwerten Voraussetzungen weiterhin zulässig.

 

Private Osterfeuer können nicht mehr genehmigt werden.

 

Es werden nur noch die von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereinen durchgeführten „Großfeuer“, die der Öffentlichkeit (Jedermann oder einem bestimmten Personenkreis und nicht nur bestimmten Einzelnen) zugänglich sind, genehmigt. Der Kreis der Veranstalter wurde durch den Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss um Nachbarschaften/Pumpennachbarschaften erweitert, wobei dieser Kreis lediglich auf die historischen und die gewachsenen Nachbarschaften begrenzt ist.

 
Sofern ein solches Feuer geplant ist, wird um rechtzeitige schriftliche Anmeldung gebeten. Zur Anmeldung ist der nebenstehende Vordruck zu verwenden. Über die Zulässigkeit des Feuers wird jeweils im Einzelfall entschieden.

Kontakt

Herrn Lichterfeld

Telefon: 02843 / 171-137
E-Mail: bastian.lichterfeld@rheinberg.de

Frau Schoof

Telefon: 02843/171-165
E-Mail: sabrina.schoof@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg