Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Kommunalwahlen

Das Wappen der Stadt Rheinberg

Kommunalwahlen

Die letzten Kommunalwahlen haben am 13. September 2020 und die Stichwahl für die Landratswahl und Bürgermeisterwahl am 27. September 2020 stattgefunden.

 

Bei dieser Kommunalwahl wurden in Rheinberg gewählt:

  • der Bürgermeister der Stadt Rheinberg,
  • die Mitglieder des Rates der Stadt Rheinberg,
  • der Landrat des Kreises Wesel,
  • die Mitglieder des Kreistages des Kreises Wesel.

Gleichzeitig mit der Kommunalwahl fand die Wahl der Verbandsversammlung des RVR statt. Der RVR soll die regionale und interkommunale Zusammenarbeit der Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen stärken.

 

Die Verbandsversammlung besteht aus 91 Mitgliedern, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren am Tag der allgemeinen Kommunalwahlen gewählt werden.

 

Die nächsten Kommunalwahlen und Wahl der Verbandsversammlung des RVR werden voraussichtlich im Herbst 2025 stattfinden.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist,

  • wer die deutsche Staatsangehörigkeit, oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet hat
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Ratswahl

Die Vertreterinnen und Vertreter in den Räten werden je zur Hälfte direkt in den Wahlbezirken sowie aus den Reservelisten der Parteien und Wählergruppen gewählt. Die Wähler/innen haben eine Stimme.


Das Stadtgebiet Rheinberg ist in 20 Wahlbezirke eingeteilt. Der Wahlbezirk 16 wurde zudem in zwei Stimmbezirke geteilt (Stimmbezirk 16.1 und 16.2).

 

Nach der Kommunalwahl 2020 besteht der Rat jedoch nicht aus 40, sondern aus 48 Ratsmitgliedern. Die Aufstockung von 40 auf 48 Sitze resultiert aus Überhangmandaten. Überhangmandate entstehen dann, wenn eine Partei bei einer Wahl mehr Direktmandate und damit mehr Ratssitze gewinnt, als ihr nach dem Stimmenanteil für die Partei zustehen.

 

Wählbarkeit

Wählbar bei der Ratswahl sind alle Wahlberechtigten:

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz im Wahlgebiet (Stadt Rheinberg) haben
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bürgermeisterwahl

Der Bürgermeister wurde bei der Stichwahl am 27.09.2020 für fünf Jahre gewählt. Die Wahlperiode beginnt am 01.11.2020 und endet am 31.10.2025.


Die Wahlberechtigten wählen den Bürgermeister unmittelbar. Sie haben dabei 1 Stimme.

 

Als Bürgermeister ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, ist der Bewerber gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler für ihn entschieden hat.

 

Erhält von mehreren Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Es wird auf Grund desselben Wählerverzeichnisses gewählt wie bei der ersten Wahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los darüber, wer an der Stichwahl teilnimmt. Bei der Stichwahl ist der Bewerber gewählt, der von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.

 

Die Stichwahl findet auf denselben Grundlagen und nach denselben Vorschriften wie die erste Wahl statt.

Wählbarkeit

Zur Bürgermeisterin / Zum Bürgermeister gewählt werden können:

  • alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, oder die in Deutschland lebenden Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft,
  • wenn sie am Wahltag mindestens 23 Jahre alt sind
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Ergebnisse

Siehe unter „Links“

 

Das Wappen des Kreises Wesel
Kreistagswahlen

Die Mitglieder der Kreistage werden für die Dauer von 5 Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Die Landratswahl und die Kreistagswahl haben zusammen mit der Bürgermeisterwahl und der Ratswahl am 13.09.2020 stattgefunden.

 

Wahlsystem / Wahlbezirke

Die Vertreterinnen und Vertreter der Kreistage werden, wie auch bei der Ratswahl, je zur Hälfte direkt in den Wahlbezirken sowie aus den Reservelisten der Parteien und Wählergruppen gewählt. Die Wähler/innen haben eine Stimme.

 

Der Wahlausschuss des Kreises Wesel hat das Kreisgebiet in 33 Wahlbezirke eingeteilt. Das Stadtgebiet Rheinberg ist dabei in 2 Kreiswahlbezirke eingeteilt worden. Die Gemeindewahlbezirke 1 bis 9 und 11 bilden den Kreiswahlbezirk 7 und die Gemeindewahlbezirke 10 und 12 bis 20 bilden den Kreiswahlbezirk 8.

 

Wählbarkeit

Wählbar bei der Kreistagswahl sind alle Wahlberechtigten:

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz im Wahlgebiet (Kreis Wesel) haben
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Landratswahlen

Der Landrat wurde bei der Kommunalwahl 2020 für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Wahlberechtigten wählen den Landrat unmittelbar. Sie haben dabei 1 Stimme.

Wählbarkeit

Zur Landrätin / Zum Landrat gewählt werden können:

  • alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, oder die in Deutschland lebenden Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft,
  • wenn sie am Wahltag mindestens 23 Jahre alt sind
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Kreistagswahl und Landratswahl finden Sie auf den Seiten des Kreises Wesel oder auf der Seite des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.