Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Soziale Wohnraumförderung

Das Land NRW fördert den Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum durch zinslose beziehungsweise zinsgünstige Darlehen. Weiterhin wird der Bau von Miet- und Genossenschaftswohnungen durch zinsgünstige Darlehen gefördert.

Folgende Maßnahmen können für eine Förderung in Betracht kommen:

  • der Bau und der Erwerb selbst genutzter Eigenheime und Eigentumsmaßnahmen
  • die Neuschaffung von Mietwohnungen auch in Form des Ausbaus, der Erweiterung, der Änderung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäude
  • der Bau von Wohnungen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen
  • der Abbau von Barrieren in bestehenden Wohnungen
  • die Aufbereitung von Brachflächen im Zusammenhang mit der Förderung von Sozialwohnungen
  • experimenteller Wohnungsbau
  • die Erneuerung hochverdichteter Großsiedlungen
  • die Gründung von Genossenschaften
  • der Erwerb von Belegungsbindungen an bestehenden Mietwohnungen



Fördermittel sind über die Bauortgemeinde bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ( für Rheinberg ist der Kreis Wesel zuständige Bewilligungsbehörde), zu beantragen.

Vor der Antragstellung wird eine Beratung empfohlen.