Rheinberg, natürlich niederrheinisch

Straßenbaubeitrag

Der Straßenbaubeitrag ist ebenso wie der Erschließungsbeitrag eine kommunale Abgabe, die sich ausschließlich auf Kosten für bestimmte Baumaßnahmen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, aber auch an nicht öffentliche Wirtschaftswegen bezieht.
Wenn die Stadt Rheinberg größere Abschnitte von öffentlichen Straßen bzw. nur Teileinrichtungen (z.B. nur den Gehweg einer Straße) erneuert, erweitert oder verbessert, werden für die hierfür entstandenen Kosten Straßenbaubeiträge auf der Grundlage des § 8 Kommunalabgabengesetz NW in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheinberg erhoben. Reparaturen und Unterhaltungsarbeiten an einzelnen Stellen fallen nicht darunter.
Der Straßenbaubeitrag richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand. Einen Teil der Kosten trägt jedoch die Stadt Rheinberg. Dieser Anteil ist abhängig von der Verkehrsbedeutung der Straße. Der beitragsfähige Aufwand beläuft sich auf 25 bis 70 % der Kosten der Baumaßnahme.
Die Höhe des individuellen Straßenbaubeitrages richtet sich nach der Größe und der baulichen Ausnutzbarkeit (Geschosszahl) des Grundstückes.
Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt des Beitragsbescheides Eigentümer/-in bzw. Erbbauberechtigte/-r des erschlossenen Grundstückes ist. Mehrere Beitragspflichtige sind Gesamtschuldner. Der Beitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück.

Kontakt

Frau Riese

Telefon: 02843/171-426
E-Mail: ina.riese@rheinberg.de

Herr Derks

Telefon: 02843 / 171-459
E-Mail: johny.derks@rheinberg.de


Stadt Rheinberg
Kirchplatz 10
47495 Rheinberg